Ab März 2021 - Was ändert sich für den S1-Gewächshausbereich mit der neuen GenTSV?

Dr. Annabel Höpfner

Nachtrag im Anschluss an den AGCT-Gentechnik.report von April: In S1-Gewächshäusern muss nun Schutz- oder Arbeitskleidung getragen werden!

Wir halten noch einmal fest: Ab März tritt die neue GenTSV in Kraft. Was bedeutet dies für die persönliche Schutzausrüstung in einem S1-Gewächshaus? Während bisher eine Regelung zur Schutzkleidung bei Tätigkeiten im Gewächshaus erst ab der Sicherheitsstufe 2 (S2) bestand, wird in der novellierten GenTSV entsprechende Schutz- oder Arbeitskleidung in Gewächshäusern bereits ab Sicherheitsstufe 1 (S1) gefordert, die nicht außerhalb der gentechnischen Anlage getragen werden soll (Anlage 3 zu § 15, GenTSV). Wie auch aus dem Laborbereich bekannt, ist die benutzte Schutzkleidung getrennt von Straßenkleidung aufzubewahren. Weiterhin heißt es, dass Straßenkleidung und Taschen nicht in den Arbeitsbereich eingebracht werden dürfen. Zum einen muss hier zunächst deutlich gemacht werden, dass es sich bei dieser Schutzkleidung nicht zwangsläufig um einen Laborkittel handelt. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, hier die reguläre Arbeitskleidung von Gärtnerinnen, die in den Gewächshäusern beschäftigt sind, mit in Betracht zu ziehen. Zum anderen ist wichtig, in die Überlegungen einzubeziehen, dass vor Verlassen der gentechnischen Anlage die Kleidung entsprechend abzulegen oder zu wechseln ist. Zu betrachten sind hier ggf. unterschiedliche Gruppen von Nutzerinnen der Gewächshäuser. Das Personal, welches überwiegend dort arbeitet, wie typischerweise Gärtnerinnen, sollten idealerweise in der gentechnischen Anlage die Möglichkeit erhalten, dort die benutzte Arbeitskleidung zu wechseln, um dann mit nicht kontaminierter Kleidung das Gewächshaus zu verlassen und ggf. in anderen Arbeitsbereichen zu arbeiten. Für Wissenschaftlerinnen oder technisches Personal, welches nur partiell im Gewächshaus tätig ist, eignet sich sicher ein Schutzkittel, der über der normalen Kleidung getragen wird, wie aus dem Laborbereich bekannt. Eine weitere Überlegung betrifft sicherlich auch getragenes Schuhwerk, wenn die Möglichkeit besteht, dass beispielsweise gentechnisch verändertes Saatgut über die Schuhe vom Boden aufgenommen werden kann. Für die Umsetzung dieser neuen Forderung aus der GenTSV sollte also zum einen in den Blick genommen werden, welche Gruppen von Nutzer*innen im Gewächshaus tätig sind. Des Weiteren sollte betrachtet werden, wie lang die Aufenthaltsdauer ist, um eine Entscheidung zu treffen, welche Schutz- und Arbeitskleidung für die einzelnen Gruppen sinnvoll erscheint und Möglichkeiten zum Wechseln und Aufbewahren, sowohl der Arbeits- und Schutz-, als auch der Straßenkleidung, bestehen. Im nächsten AGCT-Gentechnik.report geht es dann weiter mit dem Laborbereich.

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