Ab März 2021 - Was ändert sich für S1-Gewächshäuser mit der neuen GenTSV?
Dr. Annabel Höpfner
Generative Pflanzenbestandteile sind vor der Entsorgung zu inaktivieren. Die Pflanzen müssen leicht den gentechnischen Arbeiten zuzuordnen sein.
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Wir halten noch einmal fest: Ab März ist die neue GenTSV in Kraft getreten. Was bedeutet dies für die organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen in einem S1-Gewächshaus? Im Bereich der Entsorgung bzw. Inaktivierung wurde Folgendes konkretisiert: Bisher war es ausreichend, die Pflanzen, beispielsweise durch Abschneiden der Vermehrungsorgane vermehrungsunfähig zu machen, bevor sie auf dem Betriebsgelände unschädlich entsorgt werden konnten. In der neuen GenTSV hat das Entfernen von Vermehrungsorganen immer noch Bestand. Allerdings wird nun eine konkrete Inaktivierung von generativen bzw. vermehrungsfähigen Teile der Pflanzen in einer gentechnischen Anlage innerhalb des Betriebsgeländes gefordert (Anlage 3 zu §15 GenTSV I. Buchst. B. Nr. 2). Des Weiteren ist gefordert, dass die Betriebsanweisung sowie der Hygiene- und der Hautschutzplan an geeigneter Stelle im Gewächshaus aufzuhängen sind oder auf andere Weise für die Mitarbeiter*innen leicht verfügbar gemacht werden müssen (Anlage 3 zu §15 GenTSV I. Buchst. B. Nr. 6). Hier eignen sich am besten das Aufhängen von laminierten Dokumenten, die auch bei einer hohen Luftfeuchtigkeit im Gewächshaus dauerhaft lesbar sind. Diese Vorgabe der Bekanntmachung dieser Dokumente befand sich in der alten GenTSV nicht in den spezifischen Maßnahmen für die einzelnen Bereiche, sondern wurde im Verordnungstext übergreifend behandelt. Neu ist aber tatsächlich, dass ein Hygieneplan nun auch schon ab S1 gefordert ist. Dieser war bisher erst ab S2 vorgesehen. Weiterhin gilt nun auch in Gewächshäusern, dass gentechnisch veränderte Pflanzen leicht zu identifizieren und den gentechnischen Arbeiten zuzuordnen sind (Anlage 3 zu § 15, Abs. b, 7, GenTSV). Diese Vorgabe kannten wir bisher nur aus der Tierhaltung. Da Gewächshäuser in der Regel jedoch von mehreren Bereichen gleichzeitig genutzt werden, ist es empfehlenswert, hier ein einheitliches System zu generieren. Zu empfehlen ist je nach Gegebenheiten möglicherweise eine Kennzeichnung mit Nummern- oder Farbcodes.