Abwasserabläufe in Aquarienanlagen sind gesondert zu sichern

Dr. Tino Köster

Ein Entweichen transgener Fischeier und -larven über den Abwasserpfad ist durch engmaschige Netze zu verhindern.

Die Haltung von gentechnisch veränderten Fischen in Aquarien erfordert besondere Schutzmaßnahmen. Neben robusten Behältnissen und Aquarienanlagen mit sicheren Verschlüssen müssen Wasserabläufe fluchtsicher gestaltet werden, um ein unbeabsichtigtes Entweichen von Tieren, Fischeiern und/oder Fischlarven wirksam zu verhindern (Anlage 4 I. a. 3. GenTSV). Waschbeckenausgüsse können z.B. durch den Einbau eines engmaschigen Gitters, Sieben oder Schwämmen gesichert werden, damit keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) über den Abwasserpfad entweichen können. Dabei ist die maximale Maschenweite der Größe der gehaltenen Fische bzw. deren Eiern und/oder Larven entsprechend anzupassen. Zu einem weit verbreiteten und erfolgreichen Modellorganismus in genetischen und entwicklungsbiologischen Laboren gehört der Zebrafisch (Danio rerio). Die Eier des Zebrafisches weisen durchschnittlich einen Durchmesser von 0,7 mm auf. Die Fischlarven sind etwa 3,5 bis 4,5 mm lang und mehr als 0,5 mm breit (Quelle: https://zfin.org/zf_info/zfbook/stages/). Im Fall des Zebrafisches sind dementsprechend alle Waschbeckenausgüsse und Abläufe durch ein Filternetz mit einer Maschenweite kleiner als 0,5 mm zu sichern. Da den verwendeten Netzen, Sieben oder Schwämmen der Wasserabläufe die Eier oder Larven gentechnisch veränderter Fische anhaften können, müssen diese bei einem Wechsel bzw. der Entsorgung durch Autoklavieren inaktiviert werden. Denken Sie auch daran, die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen in der Betriebsanweisung aufzuführen und in der Unterweisung der mit der Pflege beauftragten Personen zu berücksichtigen.

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