ACHTUNG! Einen universellen Schutzhandschuh gibt es nicht!
Dr. Tino Köster
Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen müssen vor irreversiblen Gesundheitsgefahren schützen und festgelegte Normen erfüllen.
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Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen als Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, um einen wirksamen Schutz gegen potenziell gefährliche Substanzen und biologische Agenzien zu bieten. Diese Kriterien betreffen sowohl die Materialeigenschaften der Handschuhe als auch die Einhaltung bestimmter Normen und Standards. Schutzhandschuhe als Teil der PSA werden generell in die Kategorien I, II und III eingeteilt. Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen werden ausnahmslos der Kategorie III zugeordnet und müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Kategorie III entspricht hohen Schutzanforderungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden wirken. Der Schutz von Chemikalienhandschuhen ist von der Degradations-, Penetrations- und Permeationsleistung abhängig. Chemikalienhandschuhe werden in Standardverfahren gegen 18 Referenzchemikalien getestet und entsprechend ihrer Permeationsleistung in drei Leistungsstufen unterteilt. Typ A und B erfüllen mindestens die Leistungsstufe 2 gegen mindestens 6 bzw. 3 der geprüften Referenzchemikalien. Typ C entspricht mindestens der Leistungsstufe 1 gegen eine oder mehr Prüfchemikalien aus der Liste der 18. Die Handschuhe sind durch das Piktogramm „Erlenmeyerkolben“ in Kombination mit der Typenbezeichnung gekennzeichnet. Durch die Kennbuchstaben A bis T wird ferner angegeben, gegen welche Chemikalien der Handschuh geprüft ist. Bei Schutzhandschuhen gegen Mikroorganismen unterscheidet man zwischen Schutzhandschuhen gegen Bakterien und Pilze und denen, die überdies gegen Viren schützen. Beide Typen werden durch das Piktogramm „Schutz gegen Mikroorganismen“ (Biohazard auf weißem Hintergrund) gekennzeichnet. Besteht ein Schutz gegen Viren, ist unter dem Piktogramm der Schriftzug „VIRUS“ vermerkt. Überdies ist das acceptable quality level (AQL-Wert) u.a. bei Tätigkeiten mit Biostoffen von Bedeutung. Der AQL-Wert gibt an, wie groß der Anteil fehlerhafter Einmalhandschuhe innerhalb einer Charge ist (je niedriger, desto besser). Gemäß den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 100) müssen Beschäftigte bei Tätigkeiten ab Schutzstufe 3 bzw. 3** geeignete Schutzhandschuhe tragen, die mindestens einen AQL-Wert von ≤ 1.5 aufweisen. Ab Schutzstufe 4 müssen zwei Paar Handschuhe der Kategorie III mit einem AQL-Wert ≤ 1.5 getragen werden, wobei mindestens der äußere Handschuh an den Ärmelstulpen des Schutzanzuges dicht befestigt werden muss. Weiterführende Informationen zur Wahl geeigneter Schutzhandschuhe und zu relevanten Normen finden Sie u.a. auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 401).