Aktualisierte Risikobewertung von viralen Erregern der Schweinelähmung
Dr. Joachim Kremerskothen
In ihrer aktualisierten Stellungnahme vom Februar 2024 hat die ZKBS verschiedene Teschoviren als Erreger der Ansteckenden Schweinelähmung risikobewertet.
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Teschovirus A (TeV-A) und Teschovirus B (TeV-B) aus der Familie Picornaviridae besitzen unsegmentierte ssRNA-Genome positiver Polarität. TeV-A ist der Erreger der Ansteckenden Schweinelähmung bei Haus- und Wildschweinen. Die Erkrankung wurde erstmalig 1929 in Český Těšín (dtsch.: Teschen) beschrieben. Das Virus verbreitete sich zunächst in Mittel- und Osteuropa, kommt mittlerweile jedoch weltweit vor. TeV-A wird vor allem oral aufgenommen und vermehrt sich anfänglich im Verdauungstrakt, bevor es dann im Rahmen einer Virämie zu einer sekundären Vermehrung des Virus im Zentralnervensystem kommen kann. TeV-A wird von infizierten Tieren über mehrere Wochen mit den Exkrementen ausgeschieden und besitzt eine hohe Partikelstabilität in der Umwelt.
Anhand der Symptomatik werden zwei Verlaufsformen unterschieden, die durch verschiedene Stämme von TeV-A hervorgerufen werden. Schwere Verlaufsformen (ausgelöst durch den Stamm „Teschen“) sind zunächst durch hohes Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit und Ataxie gekennzeichnet. Später kommt es bei den infizierten Tieren zu Durchfallerkrankungen, zentralnervösen Störungen und Paraplegie. Die Erkrankung verläuft in 20 – 100 % der Fälle tödlich.
Bei den häufigeren milden Verlaufsformen (z.B. ausgelöst durch den Stamm „Talfan“) treten ebenfalls Symptome wie Fieber, Ataxie und Nachhandlähmung auf; die Lähmungserscheinungen sind jedoch meist reversibel.
TeV-B wurde erstmalig zwischen 2014 und 2017 in endemischen Untersuchungen zu Prävalenz von TeV-A Genotypen in asiatischen Schweinemastbetrieben identifiziert. Bisher wurde TeV-B dabei im Kot und Darminhalten sowohl gesunder als auch an Durchfallerkrankungen leidender Haus- und Wildschweine gefunden. Es konnte bisher jedoch nicht geklärt werden, ob TeV-B ursächlich für die Durchfallerkrankungen ist. TeV-B wird ebenfalls fäkal bzw. oral übertragen. In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 462: „Einstufung von Viren in Risikogruppen“ ist TeV-A in die Risikogruppe 1 mit dem Index „t2“ und TeV-B noch nicht eingestuft.
Nach § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien im Anlage 1 GenTSV stuft die ZKBS das Teschovirus B (TeV-B) und Stämme des Teschovirus A (TeV-A), welche die milde Form der Ansteckenden Schweinelähmung (z.B. Stamm „Talfan“) oder subklinische Verlaufsformen auslösen, als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 ein. Der hochpathogene TeV-A-Stamm „Teschen“, welcher die schwere Form der Ansteckenden Schweinelähmung hervorruft, wird der Risikogruppe 3 zugeordnet. In der Begründung heißt es, dass TeV-A und TeV-B ein enges Wirtsspektrum besitzen, welches das Haus- und das Wildschwein umfasst. TeV-B ist vermutlich mit nicht-tödlichen Durchfallerkrankungen assoziiert. Aufgrund der nahen Verwandtschaft von TeV-B mit TeV-A ist nicht auszuschließen, dass ein geringes Gefährdungspotential für Haus- und Wildschweine besteht.
Die komplette aktualisierte ZKBS-Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 6790-05-02-0063 abgerufen werden.