Aktuelle Änderungen der TRBA 468 und der TRBA 220

Dr. Alexander Heinick

Die TRBA 468 (Zelllinien) und die TRBA 220 (Abwassertechnische Anlagen) wurden geändert. Worauf müssen Arbeitgeber achten?

In der 3. Änderung der TRBA 468 „Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen“, ebenfalls vom 19.11.2024, wurde in der Liste der Zelllinien mit Zuordnung zu Schutzstufen eine Änderung für die Zelllinie NB324K vorgenommen. In der rechten Spalte bei „GVO“, in der Zelllinien kenntlich gemacht werden, die nach § 3 GenTG als gentechnisch verändert gelten, wurde das „ja“ entfernt, da es sich bei dieser Zelllinie nicht um einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) handelt (vgl. hierzu auch die entsprechende ZKBS-Datenbank). Für die alte TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ (alter Titel) gibt es seit dem 19.11.2024 eine Neufassung. Hierbei wurde die TRBA 220 (alter Stand 12/2010) an die geänderte Biostoffverordnung vom 15.07.2013 angepasst. Zudem gab es eine Anpassung an die neue Regel-Struktur bzw. -Gliederung der technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe und es wurden redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Unter anderem erhielt die TRBA 220 einen neuen Titel („Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen“), eine neue Gliederung des Abschnitts 4 „Schutzmaßnahmen“ für Arbeits- und Anlagenbereiche, eine Aktualisierung der „Tabellarischen Übersicht über mögliche Krankheitserreger im Abwasser“ (Anhang 1), die Aufnahme eines „Muster Reinigungs- und Hygieneplans“ in Anhang 2 und die Verschiebung der Abbildung über die Funktionsweise der „Luftschleierabsperrung bei der Kanal- und Bauwerksreinigung“ in den Anhang 3 (bisher in Abschnitt 5.2).
Sollten Gefährdungsbeurteilungen durch den Arbeitgeber noch mit Hilfe der alten Versionen der oben genannten TRBA durchgeführt worden sein, so kann die Änderung dieser beiden TRBA als Anlass genommen werden, die bestehende Gefährdungsbeurteilungen dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierfür kann sich der Arbeitgeber auch fachkundige Hilfe holen.

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