Änderungen bei gentechnikrelevanten Vorschriften

Dr. Petra Kauch

Bereits am 19.06.2020 sind u.a. das GenTG, IFSG, ChemG, PflSchG, TierSchG, AMG und LFBG geändert worden.

Das Gentechnikgesetz (GenTG) – die hauptsächliche Rechtsgrundlage für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen – hat sich durch Art. 95 der 11. Zuständigkeitsverordnung vom 19.06.2020 geändert. Die Änderung geht auf eine Änderung eines Ministeriums zurück: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist umbenannt worden. Seine richtige Bezeichnung lautet jetzt Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit. Insofern mussten diejenigen Vorschriften, die eine Beteiligung dieses Bundesministeriums im GenTG vorgesehen haben (§ 4 Abs. 2 S. 1, 24 Abs. 2 und 36 Abs.1 S. 4 GenTG) geändert werden. Die vorbenannten Vorschriften beziehen sich auf eine Beteiligung des Ministeriums bei der Bestellung der Mitglieder der ZKBS, der Befugnis durch Rechtsverordnung Gebührenvorschriften und Vorschriften zur Deckungsvorsorge zu erlassen. Weitere Änderungen, die sich auf gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen auswirken, sind damit nicht verbunden. Das Infektionsschutzgesetz (IFSG), das Chemikaliengesetz (ChemG), das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFBG) zählen zu denjenigen Rechtsnormen, die in gentechnischen Anlagen – je nach Art der gentechnischen Anlage – ebenfalls einzuhalten sind. Sie bilden ggf. das sogenannte Basismodul der gentechnikrechtlichen Regelungen im Übrigen. Deshalb wichtig, auch ihre Änderungen im Blick zu halten. Mit mehreren Einzelgesetzen/-Verordnungen vom 19.06.2020 sind u.a. die vorgenannten Gesetze geändert worden: So ist etwa mit Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 eine Änderung des IFSG erfolgt. Dabei geht es nur um Entschädigungsvoraussetzungen für erwerbstätige Personen, nicht um Anlage oder arbeitsbezogene Vorschriften. Die Änderung ist mithin für gentechnische Arbeiten in gentechnische Anlagen nicht relevant. Mit der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 sind u.a. auch die Vorschriften zum IFSG, ChemG, PflSchG, TierSchG, AMG und LFBG geändert worden. Auch hier handelt es sich nur um Änderungen im Zusammenhang mit der Umbenennung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Änderungen sind mithin für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen ebenfalls nicht relevant.

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