Anforderungen an die Handhygiene in S1 Tierhaltungsräumen
Dr. Christian Klein
Ein Handwaschbecken innerhalb von Tierhaltungsräumen ist fast ausnahmslos sinnvoll.
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Die allermeisten Tierhaltungsbereiche, in denen gentechnisch veränderte Tiere gehalten und analysiert werden, sind nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) der Sicherheitsstufe S1 zugeordnet.
Molekularbiologische Grundlagenforschung wird überwiegend an den klassischen Vertebraten Modelorganismen Maus, Ratte und Zebrafisch sowie an den nicht Vertebraten Drosophila und C. Eleganz durchgeführt. Nur völlig unabhängig davon, welche Tierart verwendet wird, für Räume, in denen gentechnisch veränderte Tiere gehalten und analysiert werden, gelten spezifische Anforderungen der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV). Diese Anforderungen sind in Anhang 4 der GenTSV aufgeführt. Dort heißt es zu Händewasch- und Desinfektionsgelegenheiten:
„Es soll eine leicht erreichbare Waschgelegenheit zur Reinigung der Hände mit Handwaschmittel-, Desinfektionsmittelspender und Einmalhandtuchspender vorhanden sein.“
Und weiter wird erwähnt:
„Die Hände sind unverzüglich zu desinfizieren, wenn Verdacht auf Kontamination besteht. Nach Beendigung der Tätigkeit und vor Verlassen des Arbeitsbereiches müssen die Hände ggf. desinfiziert sowie sorgfältig gereinigt und nach Hautschutzplan gepflegt werden.“
Die Möglichkeit, Hände zu reinigen, ist in Tierräumen auch in den diesbezüglichen S1 Bereichen besonders sinnvoll, da in diesen Bereichen durchaus mit Verschmutzungen der Hände zu rechnen ist. Tierkot, Einstreu oder im Fall der Zebrafischhaltung flüssige Agenzien, die bspw. zum Qualitätsmonitoring des Aquarienwassers Verwendung finden, sind nur einige Substanzen, bei denen ein Händewaschen von Nöten wäre. Dazu kommt, dass, wenn in solchen Räumen zusätzlich mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen - bspw. S1 Viren wie Adeno-associated virus (AAV) - gearbeitet würde, zusätzlich zu den Anforderungen der Anlage 4 auch die Anforderungen der Anlage 2 der GenTSV für den Laborbereich zu beachten sind.