Anzeige einer S 1 Anlage an die Behörde erst bei Betriebsaufnahme?
Dr. Petra Kauch
Kann man eine S 1 Anlage erst einmal bauen und einrichten und erst bei Betriebsaufnahme die Anzeige an die Behörde schicken?
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In der Praxis kommt der Fall häufiger vor als gedacht. Dies beispielsweise dann, wenn die Labore bereits als Biostofflabore bestehen und dann in eine gentechnische Anlage umgenutzt werden sollen. Aber auch in Start-Up-Zentren oder Technologiehöfen werden häufig gentechnische Anlagen errichtet ohne Projekt und so „vorgehalten“.
Indes ist diese Praxis hoch riskant. Denn die Errichtung und der Betrieb einer gentechnischen Anlage bedürfen nach einer Zulassung. Für den S 3 Bereich ist die Errichtung einer gentechnischen Anlage ohne Genehmigung dann auch strafbewehrt (§ 39 Abs. 2 GenTG) und nicht nur der Betrieb. Folglich muss bereits vor der Errichtung der Anlage – auch der S 1 Anlage – das Zulassungsverfahren (Anzeige betrieben) werden. Streng genommen darf erst nach dem Eingang der Anzeige mit der Errichtung/der Änderung zur Nutzungsänderung begonnen werden. Da mag der Vergleich mit einem Einfamilienhaus hilfreich sein. Auch dort kann ich nicht bereits mit dem Bau beginnen, wenn ich noch gar keine Baugenehmigung in den Händen halte. Dies gilt sinnbildlich auch für gentechnische Anlagen.
Vorsorglich sei auf den Umstand hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes bei Tierhaltungsanlagen und Tierversuchen die Ermittlungen aufnimmt, wenn mit den Tierversuchen begonnen wird, bevor die entsprechende Erlaubnis nach dem Tierversuchstierrecht vorliegt. Auch hier wird häufig die tatsächliche Erlaubnis in der Praxis – meist sogar im gelebten Einvernehmen mit den Behörden – nicht abgewartet. Dies hat die Behörde aber nicht selbst in der Hand. Wenn ein Straftatbestand in Rede steht und die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält, ermittelt und verfolgt diese unabhängig von den Zulassungsbehörden.
Diese Überlegungen sollten mit eingestellt werde, wenn mit der Errichtung der Anlage schon begonnen wird, bevor das Zulassungsverfahren durchgeführt worden ist.