Auch die Novel-Food-Verordnung ist geändert worden
Dr. Petra Kauch
Randbereich neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
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Die Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission ((EU) 2015/2283) ist geändert worden. Die Verordnung als solche betrifft nur noch einen Randbereich neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die von der VO 1830/16, d.h. der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel, Futtermittel und Zusatzstoffe nicht erfasst werden. Die Novel-Food-Verordnung ist durch die Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 (ABl. L 231 S. 1, 25) geändert worden. Hier treffen die Änderungen weitgehend die Genehmigung des Inverkehrbringens neuartiger Lebensmittel, wobei der Antrag den Standarddatenformaten entsprechen muss. Dabei sind unter datenschutzrechtlichen Aspekten die Vorschrift zur Transparenz und Vertraulichkeit angepasst worden.