Aufatmen auch für Forschungseinrichtungen mit Tieren in NRW

Dr. Petra Kauch

Klagerecht für Tierschutzverbände in NRW nicht verlängert.

Das Klagerecht für Tierschutzverbände ist nicht verlängert worden, so der Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW LT-Drs. 17/4528). Im Rahmen einer 5-jährigen Überprüfung der Regelung kommt die Prüfungskommission in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich das Verbandsklagerecht nicht bewährt habe. Der Aufwand für die Verwaltung sei unverhältnismäßig hoch. Aus diesem Grunde hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Beginn des Jahres 2019 das bundesweit umfangreichste Klage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzverbände nicht verlängert. Dementsprechend sind seit Beginn des Jahres anerkannte Tierschutzverbände bei der Zulassung von gentechnischen Anlagen im Verwaltungsverfahren nicht mehr zu beteiligen. Dies hat insbesondere Auswirkungen für den Betrieb und die Genehmigung von S3 und S2 Anlagen, letztere, wenn die Genehmigung statt der Anmeldung gewählt wurde, mit Tieren, deren Änderung einschließlich der darin stattfindenden Arbeiten an und mit Tieren. All diese Einrichtungen wird es freuen. In ihren Stellungnahmen sieht sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaft (WLV) in seiner ursprünglichen Haltung zum Klagerecht anerkannter Tierschutzverbände bestätigt. Demgegenüber beklagt der deutsche Tierschutzbund einen Rückschritt im Interesse der Tiere. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht gibt es weiterhin in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland.

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