BREXIT – Welche Folgen bestehen für Zulassungsverfahren?

Dr. Petra Kauch

Im Moment herrscht in zahlreichen Branchen eine große Unsicherheit im Hinblick auf die möglichen Folgen eines Brexits. Auch die Frage der Zulassungsverfahren im biogenetischen Bereich ist davon nicht ausgeschlossen.

Derzeit wird die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach einheitlichen europäischen Vorgaben durchgeführt. In dem sog. ZVU-Verfahren wird die Erstzulassung eines Mittels von einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und so Homogenität auf europäischer Ebene gewährleistet. Ob dieses Verfahren weiterhin auch nach dem Brexit angewandt werden kann, ist aktuell ungeklärt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 06. März 2019 auf Veranlassung der EU-Kommission mitgeteilt, dass gegenseitigen Anerkennungsanträgen nach dem Brexit nicht mehr stattgegeben werden kann, selbst wenn die Anträge vor dem Brexit eingereicht wurden. Mit dem Austritt Großbritanniens sei eine ZVU-Zulassung nicht mehr möglich. Dies würde Wettbewerbsverzerrungen sowie einen Rückgang der Verfügbarkeit dieser Mittel auf beiden Seiten nach sich ziehen. Dagegen strebt das Verwaltungsgericht Braunschweig eine andere Strategie an. Verschiedene Pflanzenmittelhersteller hatten Anträge auf den Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, die derzeit bereits beim VG Braunschweig anhängig sind. Der Argumentation der Antragssteller folgend hält das VG die Rechtsauffassung der EU-Kommission und des BVL für rechtswidrig. Eine vor dem Brexit erteilte Zulassung bzw. ein davor gestellter Antrag müsse auf vollwertiger EU-Basis nach dem ZVU-Verfahren beurteilt werden. Denn im Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung bzw. der Antragsstellung sei Großbritannien noch Mitglied der EU gewesen.

Beide Auffassungen lassen jedoch eine Bewertung der Situation nach dem Brexit offen. Daher bleibt weiterhin abzuwarten, ob Zulassungsanträge auch nach dem Brexit erfolgreich gestellt werden können. Aktuell herrschen dagegen in Bezug auf die Brexit-Folgen im Zulassungsbereich weiter klärungsbedürftige Unstimmigkeiten, die zu einer großen Verunsicherung der Betroffenen führen. Es ist nur anzuraten, in dieser Situation so bald wie möglich Klarheit zu schaffen.

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