Die liebe Aufzeichnung – Eine Checkliste ist sinnvoll!

Dr. Annabel Höpfner

Die Aufzeichnungspflicht in einer gentechnischen Anlage ist so ziemlich das „Beliebteste“, was man sich vorstellen kann. Eine Checkliste kann helfen!

Jeder Projektleiter versucht instinktiv, den Aufwand mit den Aufzeichnungen möglichst gering zu halten. Nur können dabei wichtige Punkte verloren gehen. Entscheidend ist, sich an die GenTAufzV zu halten. Dabei kann eine Checkliste helfen! Im Gespräch mit Projektleitern und Verantwortlichen wird beim Thema Aufzeichnung schnell mit den Augen gerollt, denn für die meisten ist diese Aufgabe eher ein Zeitfresser. Hinzu kommt oft eine gewisse Unzufriedenheit, da in vielen Punkten Unklarheit herrscht, was denn nun eigentlich aufgezeichnet werden muss, und vor allem in welcher Form. In aller Munde ist das „Formblatt Z“. Gleich vorweggenommen, handelt es sich hierbei nicht um ein amtliches Formblatt, was bedeutet, dass es zwar verwendet werden kann, aber auch durch eine andere Form der Aufzeichnung ersetzt werden kann. Dennoch sind im Formblatt Z alle wesentlichen Punkte enthalten, die lt. der Verordnung über die Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen (Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung – GenTAufzV) aufgezeichnet werden müssen. Empfehlenswert ist jedoch, sich zu überlegen, in wieweit die Aufzeichnungen in den Laboralltag integriert werden können. Evtl. ist es sinnvoll, die Aufzeichnungen mit verschiedenen Parametern, wie beispielsweise dem Lagerort des GVO, zu ergänzen, damit die Aufzeichnung an sich für alle Beteiligten an Bedeutung gewinnt. Auf diese Weise – gut integriert in den Laboralltag – wird die Aufzeichnung zur Routinetätigkeit, die bald im allgemeinen Prozess eingegliedert ist. Dennoch muss natürlich sichergestellt sein, dass lt. GenTAufzV alle notwendigen und verpflichtenden Punkte enthalten sind. Aus diesem Grunde kann es sehr hilfreich sein, sich eine Checkliste anhand der GenTAufzV zu erstellen, und anhand dieser die eigenen Aufzeichnungen zu prüfen. Schnell sind dann fehlende Punkte identifiziert und können entsprechend aufgenommen oder angepasst werden.

Für März würde ich dann etwas zum Thema Aktenzeichen des Projektleiters schreiben.

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