Dürfen Wearables bei Arbeiten im Labor getragen werden?

Dr. Alexander Heinick

Wearables sind beliebte Accessoires, aber müssen diese vor der Laborarbeit abgelegt werden?

Wearables wie Smartwatches oder Smartbands sind kleine tragbare Computersysteme, die den Alltag erleichtern und oft auch als Fitness-Tracker verwendet werden. Aktuell bieten einige Hersteller sogar sog. Workplace Wearables speziell zur Nutzung am Arbeitsplatz an. Mit diesen Smartbands kann man sich dann z.B. im Labor ohne Passwort und kontaktlos sowohl an Türen (Zugangsregelung) als auch an Laborgeräten selbst anmelden/authentifizieren. Doch wie sind Wearables im Hinblick auf die Handhygiene im Labor zu betrachten?

In unserem AGCT-Gentechnik.report vom 02.11.2020 „Wann ist Unterarm- und Handschmuck in Laboren untersagt“ sind wir bereits auf das Thema „Schmuck im Labor“ eingegangen. Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ konnte Auskunft darüber geben, dass bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, bereits ab der Schutzstufe 1 (5.2 TRBA 100) an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden dürfen, da Desinfektionsmittel hier nicht alle Stellen erreichen können. Auch die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ geht auf das Thema Handhygiene ein (4.1.7 TRBA 250) und schließt hierbei explizit Armbanduhren und Freundschaftsbänder aus.

Das Robert-Koch-Institut verweist zudem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen auf eine Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) aus der hervorgeht, dass Schmuckstücke an Händen und Unterarmen ein Erregerreservoir darstellen können („Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“). Analog kann in Laboren, in denen die Händedesinfektion ebenfalls eine wichtige Rolle spielt, Schmuck als Reservoir für Biostoffe angesehen werden.

Vergleicht man Wearables mit Armbanduhren oder Armbändern, müssten diese dann aufgrund der Ähnlichkeit ebenfalls zu Unterarmschmuck zählen. In Laboren, in denen mit Biostoffen oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gearbeitet wird, müssten dann auch Workplace Wearables vor und nach den eigentlichen Arbeiten zur Händedesinfektion immer wieder abgenommen werden und ließen sich somit nicht mehr ohne Weiteres zur einfachen Authentifizierung an Türen oder Geräten nutzen.

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