Ein leidiges Problem: Raumnummerierungen in gentechnischen Anlagen!
Dr. Joachim Kremerskothen
Die Bedeutung von Raumangaben in einer gentechnischen Anlage ist den Verantwortlichen nicht immer klar.
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Bei der Anzeige bzw. Anmeldung von neuen gentechnischen Anlagen bei der Genehmigungsbehörde werden auf den jeweiligen Formblättern (z.B. Formblatt AZ-S1, AL oder AT) die Nummerierung bzw. Bezeichnung der zukünftigen Räume der Anlage angegeben. Zusätzlich wird ein Raum- und Etagenplan eingereicht. Wichtig ist dabei, dass die Raumnummerierungen auf diesen Plänen auch mit der auf den Formblättern übereinstimmen. Die tatsächliche Kennzeichnung der Räume vor Ort muss ebenfalls der mitgeteilten Nummerierung entsprechen. Dies gilt für Laborbereiche, aber auch für Flurbereiche, Schleusen oder Funktionsräume. Die Genehmigungsbehörde versendet nach Abschluss des Verfahrens i.d.R. einen Bescheid mit Angaben zum räumlichen Umfang der gentechnischen Anlage. Die im Bescheid aufgeführten Raumnummern sind für die weitere Korrespondenz mit der Genehmigung- und Überwachungsbehörde bindend und werden im Rahmen von Revisionen überprüft. Bei der Anzeige einer wesentlichen Änderung oder auch bei Mitteilungen in Bezug auf gentechnische Anlagen ist von den verantwortlichen Projektleiterninnen und vom Betreiberin auf die genaue Raumnummerierung bzw. Bezeichnung aus dem bestehenden behördlichen Bescheid zu achten. Kommt es zu einer Änderung der Raumnummerierungen in gentechnischen Anlagen (z.B. durch neue Vorgaben des zuständigen Gebäudemanagements), die sich auch in den aktualisierten Etagenplänen wiederfinden, so muss dies den zuständigen Behörden durch den Betreiber*in mitgeteilt werden. Ebenso ist von den verantwortlichen Projektleitern*innen zu prüfen, ob eine veränderte Raumnummerierung eine Aktualisierung bzw. Anpassung der Betriebsanweisung für die gentechnische Anlage erfordert.