Einstufungsempfehlungen der ZKBS: Das Influenza D Virus

Steffen Ibrom

Die ZKBS empfiehlt die Einstufung in die Risikogruppe 2

In einer Stellungnahme aus April 2020 hat sich die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) mit der Einwertung des Influenza D Virus (FLUDV) befasst. Bisher wurden Antikörper gegen das Virus vor allem in Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Ziegen, Schafen, Pferden und Dromedaren nachgewiesen. Es wird dabei angenommen, dass Rinder das natürliche Reservoir des Virus sind, da teils bis zu 80 Prozent der getesteten Rinder seropositiv waren. Außerdem konnten Antikörper gegen das Virus in Tieren in Europa, Nordamerika, Afrika und Asien nachgewiesen werden, sodass FLUDV weltweit verbreitet ist. Das Influenza D Virus steht vor allem in Verbindung mit der teils tödlichen enzootischen Bronchopneumonie (Rindergrippe) bei Rindern. Neuere Untersuchungen an experimentell infizierten Kälbern zeigen jedoch eine eher milde Symptomatik. Es wird daher vermutet, dass die Rindergrippe nicht durch FLUDV-Infektionen ausgelöst wird, sondern das Virus lediglich den Krankheitsverlauf einer durch Bakterien verursachten Erkrankung verschärft. Infektionen von anderen Wirtstieren verlaufen asymptomatisch. Auch beim Menschen konnten Antikörper gegen FLUDV nachgewiesen werden. Die allgemeine Bevölkerung ist zu etwa 10 Prozent seropositiv. Dieser Wert steigt insbesondere nach Auftritt einer Infektionswelle bei Rindern teils deutlich an. Zudem wird insbesondere bei Arbeitern mit täglichem Umgang mit Rindern eine Seroprävalenz von über 90 Prozent erreicht. Eine symptomatische Erkrankung bei Menschen ist jedoch nicht bekannt. Die ZKBS empfiehlt für gentechnische Arbeiten die Einstufung des Influenza D Virus in die Risikogruppe 2 und begründet dies mit dem breiten Wirtsbereich, der geringen Tierpathogenität sowie bisher nicht bekannten Erkrankungen beim Menschen.

Die vollständige Stellungnahme der ZKBS haben wir Ihnen hier verlinkt.

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