Einstufungshilfe für Influenza-A-Virus-Mutanten und -Reassortanten

Dr. Petra Kauch

Die ZKBS hat die „Stellungnahme zur Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren“ aktualisiert.

Bereits die vorherige aktualisierte Stellungnahme der ZKBS vom Dezember 2019 enthielt Aussagen zum Influenza-A-Virus (SL AV), die zur Familie der Orthomyxoviridae zählen. Sie verfügen über ein negativ orientiertes RNA-Genom, welches auf acht Segmente verteilt ist. Ursprünglich wurde angenommen, dass das virale Genom für zehn Proteine kodiert. In den letzten Jahren wurden jedoch weitere sieben Translationsprodukte beschrieben, die aus der Verwendung alternativer Startkodons bzw. Leserahmen oder durch alternatives Spleißen entstehen. Die biologische Relevanz und die Funktion dieser Translationsprodukte sind noch nicht vollständig geklärt – so die ZKBS –. Die Stellungnahme enthielt dann Kriterien für die Bewertung von Mutanten einzelner Subtypen, Reassortanten mit FLUAV einzelner Subtypen und die Einstufung von rekombinanten FLUAV der übrigen Subtypen sowie Kriterien für die Bewertung von FLUAV-Reassortanten. Dieser Teil der Stellungnahme ist auf den Seiten 1-11 vorab abgedruckt.

Die aktualisierte Stellungnahme stellt in der Fachliteratur beschriebene Aminosäure-Punktmutationen und -Deletionen bzw. Sequenzvarianten zusammen, die bestimmte Bewertungskriterien der allgemeinen Stellungnahme zu gentechnischen Arbeiten mit Influenza-A-Viren (FLUAV) erfüllen. Es folgen Listen mit Aminosäure-Punktmutationen bzw. -Deletionen, die entweder in die Risikogruppe 2 oder 3 eingestuft werden. Die Listen sollen regelmäßig aktualisiert werden und sind – nach Aussage der ZKBS – nicht als abschließend zu betrachten. Ein Abgleich zwischen den in einer gentechnischen Arbeit zu verwendenden Mutanten oder Reassortanten mit den aktuellen Listen ersetzt – so die ZKBS – die individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeit durch den/die Projektleiter*in nicht.

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