Erneute Risikobewertung aus Anlass
Dr. Petra Kauch
Wie schnell muss die Risikobewertung bei Anlass angepasst werden?
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In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass Organismen zum Beispiel durch eine Änderung der Organismenliste der ZKBS oder eine Stellungnahme der ZKBS anders bewertet, d.h. heraufgestuft oder herabgestuft werden. Für diese Fälle sieht § 6 Abs. 2 HS. 2 GenTG vor, dass die Risikobewertung unverzüglich zu überarbeiten ist. Fraglich ist in der Praxis häufig, was bei anlassbezogenen Überarbeitungen der Risikobewertung „unverzüglich“ bedeutet. Juristisch interpretiert man den Begriff so, dass kein schuldhaftes Zögern vorliegen darf. Darunter versteht man wiederum, dass man die Änderung bezüglich der Risiken und Sicherheitsmaßnahmen zur Kenntnis nehmen muss und alsdann umsetzen muss.
- Bei Fragen einer Höherstufung dürfte dies sicherlich bedeuten, dass man die Risikobewertung sofort nach Kenntnisnahme überprüfen, ändern und gegebenenfalls entsprechend einer höheren Sicherheitsstufe die Sicherheitsmaßnahmen einleiten muss. Ein Zeitfenster von mehreren Wochen wird im Falle einer Höherstufung nicht mehr unverzüglich sein. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Projektleiter zunächst einmal Kenntnis von der Höherstufung erlangt haben muss. Erst mit Kenntnismöglichkeit kann die Pflicht zur Überarbeitung und damit die Frist im Sinne der Unverzüglichkeit beginnen.
- Bei einer Herabstufung der Organismen dürften alsdann niedrigere Sicherheitsmaßnahmen ausreichen, so dass die Überarbeitung der Risikobewertung hier in einem etwas größeren Zeitfenster erfolgen kann. Dies insbesondere auch deshalb, weil bereits eine Risikobewertung für die Arbeiten vorhanden ist. Nimmt der Verantwortliche sich hier allerdings mehr Zeit für die Überarbeitung der Risikobewertung, so besteht die Gefahr, dass die Überarbeitungspflicht in Vergessenheit gerät, was in jedem Fall bei der nächsten Revision negativ auffallen dürfte. Insofern muss der Projektleiter auch in diesem Fall dafür Sorge tragen, die Pflicht zur Anpassung der Risikobewertung im Auge zu behalten.