EU-Kommission legt Studie zur fehlenden Eignung des EU-Gentechnikrechts vor
Dr. Petra Kauch
Die EU-Kommission geht auf der Grundlage einer Studie davon aus, dass neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas in den gentechnikrechtlichen Regularien aus dem Jahre 2001 nicht ausreichend abgebildet werden.
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Es gebe deutliche Anzeichen dafür, dass diese Regularien an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen. Auch wird festgestellt, das neue gentechnische Verfahren die Nachhaltigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion im Einklang mit der „Farm-to-Fork“-Strategie fördern können. Vor diesem Hintergrund sei, so die EU-Gesundheitskommissarin der Zeitpunkt gekommen, einen offenen Dialog mit allen relevanten Akteuren zu führen, um über das weitere Vorgehen beim Einsatz dieser Technologien zu entscheiden. Sogleich haben Kritiker und Befürworter zu diesem Thema Stellung bezogen: Während das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Branchenverbände der Pflanzenzüchter die Studie begrüßten, haben das Bundesumweltministerium und die Verbände des Ökolandbaus und der gentechnikfreien Erzeugung auf das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für die Verbraucher verwiesen. Ein Vorschlag zur Änderung des europäischen Gentechnikrechts liegt noch nicht vor.