EU-weite Abfrage zur Änderung des Gentechnikrecht?
Dr. Petra Kauch
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Folgenabschätzung zur Änderung der Rechtsvorschriften für Pflanzen durchgeführt.
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Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung hat sich die EU-Kommission, dort das Referat E3-Biotechnologie, an sachverständiges Personal, aber auch an die Bürger gewandt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (ngt) erzeugt wurden, geändert werden sollen. Zuvor war bereits im April 2021 eine Studie über den Status von neuen genomischen Techniken (ngt) [Mutagenese und Cisgenese] erstellt worden, die bestätigt hatte, dass sich die ngts weltweit schnell entwickelt haben und weiterhin werden. Die Studie war u.a. zu dem Ergebnis gekommen, dass die aus ngts gewonnenen Pflanzen das Potenzial hätten, zu den Zielen des europäischen „Greendeals“ und insbesondere zu den „Strategien vom Erzeuger zum Verbraucher“ und zur „biologischen Vielfalt“ sowie zu den Zielen für eine „nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen“ (SDGs) für ein widerstandsfähiges und nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem beizutragen. Dabei ist die Kommission davon ausgegangen, dass die bisher vorhandenen Begrifflichkeiten unklar seien, Verfahren der gezielten Mutagenese und Cisgenese auf der Grundlage einer Studio der EFSA im allgemeinen ein geringeres Risiko aufwiesen als Pflanzen, die durch herkömmliche Verfahren erzeugt wurden, diese aber den gleichen rechtlichen Zulassungsvorschriften unterfielen, ohne dass berücksichtigt werde, ob das Produkt das Potenzial zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere der Nachhaltigkeit habe. Vor dem Hintergrund wollte die EU-Kommission insbesondere wissen, ob erleichterte Vorschriften für die Zulassung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit von den Teilnehmenden favorisiert werden. Die Studie lief vom 29.04.2022 bis zum 22.06.2022. Die einzelnen Stellungnahmen können auf der Internetseite der EU-Kommission nachgelesen werden.