Fällt Escherichia coli unter die Tierseuchenerreger-Verordnung?
Dr. Tino Köster
Erst der genaue Stamm entscheidet, ob E. coli harmloser Laborhelfer oder tierpathogener Erreger ist.
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Die Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV) soll die Ausbreitung von Tierseuchen verhindern, indem sie den Umgang mit Tierseuchenerregern nur unter behördlich geregelten Bedingungen zulässt. Vor diesem Hintergrund ist bei Escherichia coli entscheidend, dass nicht die Spezies als solche, sondern immer der konkrete Stamm betrachtet werden muss. Neben harmlosen, kommensalen E. coli gibt es bestimmte Vertreter, die durch Toxine und andere Virulenzfaktoren Erkrankungen bei Mensch und Tier auslösen können. Genau diese stammbezogene Betrachtung spiegelt die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 466 wider. Dort werden „Escherichia coli (andere Stämme)“ der Risikogruppe 2 mit den Kennzeichnungen „TA, th“ zugeordnet. „TA“ bedeutet, dass innerhalb der Art auch langjährig sicher technisch verwendete Stämme bekannt sind, die in Risikogruppe 1 fallen. „th“ steht für Pathogenität für Mensch und Wirbeltiere. Besonders gefährliche enterohämorrhagische E. coli (EHEC), etwa O157:H7 oder O103, führt die TRBA 466 gesondert in Risikogruppe 3**. Damit macht sie deutlich, dass E. coli nicht pauschal als tierpathogen einzustufen ist, sondern nur bestimmte pathogene Stämme bzw. Pathotypen.
Zu den tierpathogenen E. coli-Beispielen zählen vor allem enterotoxigene E. coli (ETEC), die bei Kälbern in der ersten Lebenswoche und bei Ferkeln Durchfallerkrankungen verursachen können, sowie Shigatoxin- bzw. Verotoxin-bildende Stämme (STEC/VTEC), die beim Schwein unter anderem mit der Ödemkrankheit assoziiert sind. Auch avian pathogenic E. coli (APEC) gehören dazu, sie sind die Erreger der Colibacillose beim Geflügel.
Demgegenüber steht E. coli K12 als klassisches Beispiel eines nicht tierpathogenen Laborstamms. Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) beschreibt E. coli K12 und K12-abgeleitete Stämme ausdrücklich als apathogen und risikolos für Mensch, Tier und Pflanze (ZKBS-Stellungnahme: Az. 45270_a, April 2021). Entsprechend wird E. coli K12 in Risikogruppe 1 geführt.
Für die Praxis folgt daraus: Tierpathogen ist nicht E. coli insgesamt, sondern nur klar definierte, virulenztragende Stämme. Weitere Risikobewertungen von E. coli finden Sie in der ZKBS-Datenbank.