Frei zugängliche Verbandsbücher verstoßen gegen den Datenschutz

Dr. Tino Köster

Meldungen über Erste-Hilfe-Leistungen und Unfälle enthalten sensible Gesundheitsdaten und unterliegen dem Datenschutz.

Zu einem verantwortungsvoll geführten Labor gehört selbstverständlich ein Verbandkasten samt Verbandbuch, denn Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren und fünf Jahre lang aufzubewahren. Doch haben Sie in den vergangenen fünf Jahren das Verbandbuch und die Form der Dokumentation überprüft? Falls nein, so ist dies zunächst ein gutes Zeichen, da es vermutlich zu keinen Unfällen und Verletzungen in ihrem Arbeitsbereich gekommen ist. Dennoch könnte in diesem Fall Handlungsbedarf bestehen. Denn bei der Dokumentation von Verletzungen und Unfällen handelt es sich um personenbezogene Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDatSch) fallen. Demnach sind die Dokumente vertraulich zu behandeln und vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. In jüngster Vergangenheit war es jedoch üblich, dass das Verbandbuch für jede*n frei zugänglich im Verbandkasten lag, um Beteiligten den unmittelbaren Zugriff und die Dokumentation zu ermöglichen. Dies widerspricht jedoch den Anforderungen des Datenschutzes. Für eine datenschutzkonforme Dokumentation wurde im Januar 2023 die DGUV Information 204-021 – Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) veröffentlicht, die die vormalige DGUV Information 204-020 – Verbandbuch ersetzt. Hierbei handelt es sich um einen perforierten Meldeblock, dessen Seiten einzeln abgetrennt werden können. Der Meldeblock soll in der Nähe des Verbandkastens aufbewahrt werden und bei Verletzungen oder Unfällen von den Beteiligten ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Bogen der für die Aufzeichnung verantwortlichen Person übergeben. Die Aufzeichnungen sollten systematisch abgeheftet und müssen 5 Jahre aufbewahrt werden, bevor anschließend die datenschutzgerechte Entsorgung erfolgt. Hierfür eignen sich eine professionelle Datenträgervernichtung oder ein Dokumentenschredder. Den Meldeblock gibt es zum freien Download oder Bestellen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Tipp: In Laboranlagen, die von vielen unterschiedlichen Arbeitsgruppen gemeinsam genutzt werden (z.B. Labore für Studierendenpraktika in Universitäten), eignet sich ein handelsüblicher, verschließbarer Briefkasten hervorragend für die Sammlung der Meldebögen.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report