Geplante Änderung des Tierschutzgesetzes aus Sicht der Forschung kritisch
Dr. Petra Kauch
Es gibt Stimmen, die eine Schlechterstellung der Grundlagenforschung durch die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes befürchten.
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Das im Entwurf befindliche Tierschutzgesetz (TierSchG) sieht ansich keine großartigen Veränderungen für die Forschung vor, so sie denn Tierversuche durchführt. Allerdings wird im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom VBio als auch vom Bundesrat stark kritisiert, dass im Gesetz eine klarstellende Regelung zugunsten der Wissenschaft/Grundlagenforschung fehlt (sog. Forschungsklausel). Eine solche gibt es etwa in anderen Gesetzen zum Schutze der Landwirtschaft, sog. Landwirtschaftsklauseln, damit nicht jede Ernte auf dem Feld zugleich ein Eingriff in Natur und Landschaft ist. An einer solchen Klarstellung zugunsten der Grundlagenforschung, wonach etwa „im Zusammenhang mit Tierversuchen eine vernünftiger Grund für die Tötung dann anzunehmen ist, wenn Zucht und Verwendung der Tiere sorgfältig geplant wurden und die Einrichtung alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das Entstehen überzähliger Tiere zu vermeiden und die weitere Verwendung der Tiere außerhalt des konkreten Tierversuches nach Einschätzung der verantwortlichen Person nicht erfolgen kann“ fehlt im Gesetzestext. Die vorgenannte Erklärung findet sich allenfalls in der Begründung. Dies genügt der Wesentlichkeitstheorie, wonach wesentliche Entscheidungen durch den Gesetzgeber selbst zu treffen sind, nicht. Die Aufnahme allenfalls in der Gesetzesbegründung birgt die große Gefahr, dass in der Praxis wegen der Erhöhung der Strafen, wenn ein Tier ohne vernünftigen Grund getötet wird und wegen der Verdopplung des Bußgeldrahmens von 25.000 € auf bis zu 50.000 € Sanktionen gegenüber den Forschenden verhängt werden und diese den Einwand erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsrichter anbringen können. Das tatsächlich alle Vollzugsbeamten auch gesetzliche Begründungen des Bundestags oder des Bundesrates lesen entspricht wohl eher nicht der Realität.
Es ist zu hoffen, dass der Forderung des Bundesrates und der Kritik des VBio an dieser Stelle zugunsten der Wissenschaft nachgekommen wird.