Gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten? Teil 2 „Schutzstufenzuordnung“
Dr. Alexander Heinick
Wie erfolgt die Schutzstufenzuordnung nachdem festgelegt wurde, ob gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten ausgeübt werden?
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Im letzten AGCT-Gentechnik.report vom 31.01.2024 „Gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten? Teil 1“ stand die Unterscheidung von gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten im Vordergrund. Doch wie ist die weitere Vorgehensweise bei der Schutzstufen-zuordnung, nachdem festgelegt wurde, ob gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten vorliegen?
Bei gezielten Tätigkeiten ist dies recht einfach, da die erforderliche Schutzstufe mit der Risikogruppe (RG) des verwendeten Biostoffs korrespondiert. Erfolgen gezielte Tätigkeiten mit mehreren Biostoffen aus unterschiedlichen Risikogruppen gleichzeitig, ist die Einstufung des Biostoffs der höchsten Risikogruppe für die Zuordnung der Schutzstufe maßgebend (vgl. 4.3.1.TRBA 100).
Bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffs, bei denen die Arbeit nicht auf den Biostoff selbst ausgerichtet ist, ist das Spektrum der zu erwartenden beziehungsweise möglicherweise vorhandenen Biostoffe zu ermitteln. Für eine Abschätzung des möglichen Infektionsrisikos sind dann die Risikogruppen und die Eigenschaften dieser Biostoffe zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen ist dann eine tätigkeitsbezogene Gesamtbeurteilung durchzuführen. Hierbei ist der Biostoff mit der höchsten Risikogruppe nicht unbedingt maßgebend für die Zuordnung zu einer Schutzstufe, sondern die ermittelte Gesamtgefährdung unter Beurteilung der Expositionssituation. Maßgeblich für die Beurteilung dieser Gesamtgefährdung können insbesondere die spezifischen einstufungsrelevanten Eigenschaften, die Infektionsdosis, die stadienspezifischen Infektionsrisiken, die Auftretenswahrscheinlichkeiten (z.B. Inzidenz, Prävalenz), die Konzentrationen und Kulturvolumina, die Tätigkeiten mit Aerosolbildung, die Art und der Anteil manueller Arbeitsschritte sowie die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr sein (vgl. 4.3.2.TRBA 100).
Dies ist z.B der Fall, wenn ein Biostoff der RG 3 bei der betrachteten nicht gezielten Tätigkeit eher selten vorkommt und die Exposition sehr gering ist, gleichzeitig ein Biostoff der RG 2 jedoch in großem Umfang erwartet wird. Damit bestimmt der Biostoff der RG 2 den Grad der Infektionsgefährdung maßgeblich. Folglich kann die Tätigkeit ggf. der Schutzstufe 2 zugeordnet werden.