Hochstufung von Ralstonia pickettii in die Risikogruppe 2
Dr. Joachim Kremerskothen
In ihrer aktuellen Stellungnahme vom Juli 2023 hat die ZKBS das Bakterium Ralstonia pickettii in die Risikogruppe 2 hochgestuft.
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Ralstonia pickettii ist ein begeißeltes, gram-negatives, stäbchenförmiges Bakterium aus der Familie Burkholderiaceae, welches erstmalig 1973 aus einem Patienten isoliert wurde. Die Spezies wurde zunächst (vor 1995) den Gattungen Pseudomonas bzw. Burkholderia zugeordnet. Basierend auf phylogenetischen Analysen erfolgte später dann eine Zuordnung zur Gattung Ralstonia. Das ubiquitär vorkommende Bakterium wächst obligat aerob, chemoorganotroph mit einem Wachstumsoptimum bei 35 °C. Genomsequenzdaten und Infektionsversuche in Zellkulturen zeigen, dass R. pickettii über unterschiedliche Virulenzfaktoren, darunter Invasine oder auch extrazellulare Proteasen, verfügt. R. pickettii ist ein opportunistischer Erreger von Atemwegserkrankungen, Blutstrominfektionen sowie Entzündungen der Herzinnenhaut und der Knochen bei immunsupprimierten Patienten. Vereinzelt löst R. pickettii jedoch auch bei abwehrgesunden Menschen infektionsbedingte Entzündungen der Wirbelkörper und der Gelenke, Sepsen und Bakteriämien aus. Das Bakterium wird häufig bei invasiven medizinischen Prozeduren (z.B. bei der Verlegung von Venenkathetern) oder auch durch kontaminierte intravenöse Injektionen übertragen. Eine der möglichen Ursachen hierfür ist, dass R. pickettii Sterilfilter mit einer Porengröße von 0,2 µm passieren kann. Infektionen mit dem Bakterium sind in der Regel gut mit Antibiotika therapierbar, jedoch liegen auch vereinzelte Berichte zu spezifischen Antibiotikaresistenzen vor. In der TRBA 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bakterien und Archaea) in Risikogruppen“ ist R. pickettii in die Risikogruppe 2 eingestuft. Dagegen wurde das Bakterium bislang in der ZKBS-Liste der Spender- und Empfängerorganismen der Risikogruppe 1 zugeordnet.
In ihrer aktuellen Stellungnahme empfiehlt die ZKBS nun eine Hochstufung von Ralstonia pickettii als Spender- und Empfängerorganismus gem. § 5 Abs. 1 GenTSV in die Risikogruppe 2. Begründet wird diese Hochstufung mit Erkenntnissen, die belegen, dass R. pickettii Infektionen beim zumeist immunsupprimierten, aber in Einzelfällen auch abwehrgesunden Menschen, hervorrufen kann, die jedoch im Allgemeinen gut therapierbar sind.
Die komplette ZKBS-Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen 45241.0251 abgerufen werden.