In Brüssel tut sich was, wenn auch langsam ….

Dr. Petra Kauch

Die EU-Kommission hat einen konkreten Fahrplan für einen neuen Rechtsrahmen zum Gentechnikrecht vorgelegt.

Zuletzt hatte die EU-Kommission eine Umfrage zur Nutzung genom-editierter Pflanzen gestartet. Auch wenn die dafür eingerichtete Webseite mit automatisiert erstellten Textbaustein durch über 70.000 nahezu identischen Einwendungen belastet worden ist, hält die EU daran fest, einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen, die „durch gezielte Mutagenese und Cisgenese“ gewonnen werden, zu schaffen. Gerichtet ist diese Änderung insbesondere auf die Gen-Schere CRISPR/Cas und andere Verfahren der Genom-Editierung. Diese Verfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2018 unter das Gentechnikrecht, mit der Folge eines Anbau- und Anwendungsverbotes. Ohne das hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und die Umwelt aufzugeben, will die EU-Kommission die rechtlichen Grundlagen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen. Dazu hat sie Ende September 2021 einen verbindlichen Fahrplan für ihre Gesetzesinitiative vorgestellt, wonach zunächst öffentliche Konsultationsrunden stattfinden sollen, bevor die EU-Kommission einen konkreten Vorschlag ausarbeitet. Insgesamt soll über diesen Vorschlag dann im 2. Quartal 2023 beschlossen werden, der dann noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Letztlich ist dieses Konzept Teil des sog. Green-Deals und der farm-to-fork-Strategie der EU, mit der auch auf den Klimawandel reagiert werden soll. Vorbild dafür ist Großbritannien, wo die Regierung ebenfalls angekündigt hat, einfach editierte Pflanzen nicht länger als GVO anzusehen. Der Fahrplan der EU kann hier eingesehen werden.

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