Klasse 3 Sicherheitswerkbänke in der gentechnischen Anlage

Dr. Christian Klein

Klasse 3 Sicherheitswerkbänke sind in keiner gentechnischen Sicherheitsstufe explizit gefordert – aber – sinnvoll.

Im Newsletter 03/2023 und 04/2023 wurde die Funktionsweise der Klasse 1 und Klasse 2 Mikrobiellen-Sicherheits-Werkbank (MSW) vorgestellt. Klasse 1 Werkbänke schützen die experimentierenden Personen, nicht hingegen das Experimentiergut. Klasse 2 Werkbänke bieten hingegen einen kombinierten Personen- und Produktschutz, weisen aber über den Eingriffsspalt weiterhin eine direkte Verbindung zwischen Labor- und Experimentierbereich auf. Bei Arbeiten, bei denen Aerosole entstehen können, muss laut GenTSV sichergestellt werden, dass diese nicht in den Arbeitsbereich gelangen (GenTSV Anlage 2, IIa). Das wird in MSW durch die Filtration der Prozessabluft mittels HEPA (high-efficiency particulate absorbing) Filter gewährleistet. Daher sind sowohl Klasse 1 als auch Klasse 2 MSW in S1 und S2 Anlagen geeignet, um experimentierende Personen bei aerosollastige Arbeiten zu schützen. Die GenTSV allerdings macht keine konkreten Vorgaben, ab wann der Einsatz von Klasse 3 MSW sinnvoll ist.

Klasse 3 MSW bieten im Vergleich zu Klasse 1 und 2 MSW einen erweiterten Personenschutz, da es keine direkte Öffnung des Arbeits-bereichs zum Laborraum gibt. Im Prinzip handelt es sich um einen geschlossenen Experimentierraum, in dem zudem ein Unterdruck vorherrscht. Das Handling innerhalb der Werkbank wird über aerosoldichte, in die Werkbank geführte und fest installierte Handschuhe oder über Manipulatoren möglich gemacht. Experimentiergut kann über eine Materialschleuse eingebracht werden. Die Zuluft wird über einen HEPA-Filter und die Abluft über zwei in Reihe geschaltete HEPA-Filter keimfrei gehalten. Die GenTSV legt sich zum Einsatz von Klasse 3 MSW allerdings nicht fest.

Bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Organismen, also ab der Sicherheitsstufe S2, beziehen sich die Steigerungen in Bezug auf bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen fast ausschließlich auf Maßnahmen, die geeignet sind, eine ungewollte GVO-Freisetzung aus dem dann subsequent engmaschigeren Containment der S3 und S4 Anlagen zu verhindern. Der Personenschutz innerhalb der S3 Anlage wäre durch die baulichen Klassifikationen natürlich durch Klasse 3 MSW verbessert, obliegt aber einer individuellen Risikobeurteilung.

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