Kriterien der Einstufung von GVO in Risikogruppen
Dr. Christian Klein
Die Einstufung in Risikogruppen organisiert sich über Aspekte der „Schädlichkeit“ von GVO
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Im Folgenden werden die Kriterien für die Einstufung der biologischen Agenzien in vier Risikogruppen entsprechend ihrem Risikopotential etwas differenzierter zusammengefasst als das in der GenTSV oder der Biostoffverordnung ausgeführt ist. Die Einteilung dieser Gruppen lehnt sich an das primär von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagene Klassifikationsschema an und wurde von der europäischen und deutschen Gesetzgebung als Zusammenfassung übernommen.
Kriterien zur Einstufung biologischer Agenzien in Risikogruppen 1:
- keine bekannten Erkrankungen im Menschen dokumentiert
- Mensch (Tier) als "Wachstumsmedium" ungeeignet
- oder die Pathogenität ist durch Mutation verloren gegangen
Kriterien zur Einstufung biologischer Agenzien in Risikogruppen 2:
- harmlose Erkrankungen sind möglich bzw. schwere Erkrankungen treten trotz ständigen Kontaktes mit dem Menschen nur selten auf
- für eine Infektion sind spezielle Übertragungswege notwendig
- eine hohe Infektionsdosis ist essenziell, um Erkrankungen auszulösen
- eine effiziente Prophylaxemöglichkeit und Therapierbarkeit sind die Regel
- eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich (hohe Immunität etc.)
Kriterien zur Einstufung biologischer Agenzien in Risikogruppen 3:
- schwere Erkrankungen sind möglich
- Infektionen sind auch aerogen übertragbar
- schwierige Therapiermöglichkeit
- geringe Infektionsdosis
- schneller Krankheitsverlauf
- auch tödliche Erkrankungen mit speziellen Infektionswegen
- die Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung ist vorhanden, aber im Regelfall limitierbar
Kriterien zur Einstufung biologischer Agenzien in Risikogruppen 4:
- tödliche Erkrankungen sind möglich
- nach Infektion ist keine effiziente Therapie möglich
- hohe Virulenz
- hohe Kontagiosität
- hoher Manifestationsindex (Wahrscheinlichkeit nach Infektion zu erkranken)
- schnelle Übertragung durch Luft, Insekten oder direkten Haut- oder Schleimhautkontakt mit infizierten Personen
- die Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung ist groß