LASI in der 5. überarbeiteten Fassung in Veröffentlichung von Nöthlichs aufgenommen

Dr. Petra Kauch

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen, bereits mit Stand von Dezember 2024, beschlossen. 

Die Arbeitsgruppe 4 „Stofflicher Gefahrenschutz“ beschäftigt sich mit dem Gefahrstoffrecht, den Biostoffen und dem Sprengstoffrecht. Darüber haben wir mit dem AGCT-Gentechnik.report vom 30. April 2024. Jetzt sind die Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffenin der 5. überarbeiten Fassung in die Veröffentlichung von Nöthlichs, Bio- und Gentechnik aufgenommen werden, was eine Betrachtung lohnt. Sie ist auch auf der Webnet-Seite des LASI downzuloaden.

Die Leitlinien soll Antworten auf grundlegende Fragen zur Biostoffverordnung (BioStoffV) in Form von FAQ` s (Frequently Asked Questions) geben und damit die Umsetzung in die Praxis erleichtert. Sie ist nach den Paragraphen der BioStoffV gegliedert, so dass sich die Aussagen gut auffinden lassen. Innerhalb der einzelnen Vorschriften werden dann Fragen aufgeworfen und beantwortet, so beispielsweise Zu § 8 8.6: „Was sind „gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse“ und wo findet der Arbeitgeber diese?“

Die Leitlinien sind keine vollständige juristische Kommentierung von Tatbestand und Rechtsfolgen. Sie sich Antworten aus Behördensicht auf Fragen, die an den LASI herangetragen worden sind, und damit eine Hilfe bei der bundesweiten Auslegung der BioStoffV durch die Landesbehörden. Der Arbeitgeber weiß damit, wie die Landesbehörden bestimmte Fragen beantworten.

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