Leopoldina, Wissenschaftsakademien und DFG empfehlen ein neues europäisches Gentechnikrecht
Dr. Petra Kauch
Vorschlag präziser Änderungen im europäischen Gentechnikrecht
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Vor dem Hintergrund des EuGH Urteils zu durch Geneditierung erzeugten Organismen als dem Gentechnikrecht unterfallende Mutationen haben die Leopoldina, die Wissenschaftsakademien und die Deutsche Forschungsgesellschaft in einer Stellungnahme präzise Änderungen im europäischen Gentechnikrecht vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Neuregelungen betreffen zum einen den Anwendungsbereich der europäischen Gen-Richtlinien. Konkret vorgeschlagen wird, genomeditierte Organismen vom Anwendungsbereich des Gentechnikrechts auszunehmen, wenn keine artfremden genetischen Informationen eingefügt werden und/oder eine Kombination von gentechnischem Material vorliegt, die sich ebenso auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsverfahren ergeben können. Dies solle durch ein behördliches Vorprüfungsverfahren auf wissenschaftlicher Grundlage geklärt werden. Zudem wird zu einer Abkehr vom bisherigen verfahrensbezogenen Regulierungsansatz geraten; dies insbesondere auch bei der Nutzung von Pflanzen. Zudem wird durch die Wissenschaftsgremien gerügt, dass für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher der unzutreffende Eindruck entstanden sei, dass die in Europa erhältlichen Nahrungsmittel einschließlich biologischer Produkte größtenteils „gentechnikfrei“ erzeugt werden. Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden.