Leseempfehlung: Stellungnahme zur Fortbildungsverpflichtung gem. § 28 GenTSV (2019) im Laborjournal erschienen
Steffen Ibrom
Das Laborjournal hat die praktischen Auswirkungen des § 28 GenTSV (2019) dargestellt und diesbezüglich auch Frau Dr. Kauch um eine rechtliche Einschätzung gebeten.
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In der Print-Ausgabe 9-2019 greift das Laborjournal die bestehende Diskussion um die 5-jährige Fortbildungsverpflichtung für Projektleiter und BBS auf, die in der Neufassung der GenTSV in diesem Sommer beschlossen worden ist. Auch Frau Dr. Kauch von der AGCT wurde für den Artikel um eine Stellungnahme gebeten. Neben einer rechtlichen Einschätzung der neuen Regelung wurden dabei auch Praxisprobleme aus der Sicht von Seminaranbietern wie der AGCT bei der fristgerechten Umsetzung dieser Nachschulungen thematisiert. Darüber hinaus beschreibt der Artikel die Hintergründe der Neuregelung sowohl aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums (BMEL) als auch aus der Sicht des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, welches eine allgemeine fünfjährige Fortbildungsverpflichtung für alle ProjektleiterInnen und BBS initiiert hatte. Eine gekürzte Version des Artikels erhalten Sie kostenlos auf der Internetseite des Laborjournals unddiesem Link. Die ungekürzte Version wurde in der Print-Ausgabe 9-2019 veröffentlicht. Wir empfehlen den Artikel insbesondere auch als Lektüre vor unserem Sonderkurs zur neuen GenTSV am 14.11.2019 im BioMedizinZentrum (BMZ) Dortmund. Im Sonderkurs können Sie sich über die Inhalte der GenTSV aus erster Hand informieren. Neben der Änderung der Fortbildungspflicht werden auch die übrigen Neuerungen thematisiert werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.