Medizinforschungsgesetz – etwas für gentechnische Arbeiten dabei?

Dr. Petra Kauch

Das Medizinforschungsgesetz (MFG) ist am 30.10.2024 in Kraft getreten.

Das Medizinforschungsgesetz (MFG) soll u.a. die Genehmigungsverfahren bei klinischen Prüfungen sowie Zulassungsverfahren vereinfachen und regelt die Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Unternehmen und Behörden, hier insbesondere des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Beim BfArM wird die spezialisierte Ethik-Kommission geschaffen, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren werden in das Genehmigungsverfahren der klinischen Prüfung integriert. Die Institute vereinfachen und beschleunigen die Genehmigungsverfahren mononationaler klinischer Prüfungen. Es wird zudem ein gemeinsames Widerspruchsportal beim BfArM geschaffen. Das MFG ist ein Artikelgesetz, das das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und das Strahlenschutzgesetzes ändert.

Sucht man darin nach dem Begriff „Gentechnik“ (o.Ä.) wird man leider nicht fündig, obwohl im Verfahren auch Erleichterungen für die Gentechnik gefordert worden waren.

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