Minderjährige Praktikanten
Dr. Petra Kauch
Jugendarbeitsschutzgesetz: Können Schüler-Praktikanten und andere minderjährige Praktikanten noch im Labor beschäftigt werden?
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Mit der Möglichkeit der frühzeitigen Einschulung und dem Abitur nach 8 Jahren sind auch die Praktikanten bzw. Schüler-Praktikanten in den Laboren und immer jünger minderjährig, d.h. minderjährig. Ob sich diese wie über 18-jährige in den Laboren beschäftigen lassen, ist mehr als fraglich. Denn nach § 22 JArbSchG ist bestimmt, dass Jugendliche mit Arbeiten, bei denen sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen, grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG ist in Ausbildungsberufen, die mit gefährlichen Arbeiten verbunden sind, eine Ausnahme zulässig, sofern die gefährlichen Arbeiten für die Ausbildung unumgänglich sind. In allen anderen Bereichen ist nach § 22 Abs. 2 JArbSchG eine Beschäftigung Jugendlicher mit gefährlichen Arbeiten nur zulässig, wenn eine fachkundige Aufsichtsperson den Schutz des Jugendlichen gewährleisten kann, wenn dieser auch gefährliche Arbeiten ausführt. Eine selbstständige Arbeit Jugendlicher im Labor ist damit ausgeschlossen. Insofern hat die Arbeit Jugendlicher unter fachkundiger Aufsicht zu erfolgen. Auch eine unter Aufsicht durchgeführte Beschäftigung ist dann ausgeschlossen, wenn gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung durchgeführt werden (§ 22 Abs. 2 S. 2 JArbSchG). Zudem sind Jugendliche, wie auch volljährige Mitarbeiter, in den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu unterweisen. Sie sind über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären und ihnen ist die richtige Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung zu erklären. Die Unterweisung muss ggf. nach sechs Monaten wiederholt werden. Soweit fachkundige Aufsichtspersonen für die Arbeit von Jugendlichen verfügbar sind, können diese auch weiterhin in Laboren mit gentechnischen Arbeiten vertraut gemacht werden. Dies jedenfalls dann, wenn in den niedrigeren Sicherheitsstufen gearbeitet wird.