Modernisierung des europäischen Gentechnikrecht – Yes or No?

Dr. Petra Kauch

Die Diskussionen um eine Modifikation des europäischen Gentechnikrechts verstärken sich.

Führende Vertreter von 22 europäischen Verbänden aus Agrar- und Ernährungswirtschaft mobilisieren bereits gegen das jüngst ergangene EuGH-Urteil zu CRISPR/Cas. Sie halten die Entscheidung des EuGH, der mit Urteil vom 25.07.2018 das CRISPR/Cas-Verfahren den strengen Regulierungen des Gentechnikrechts unterstellte, für nicht zukunftsträchtig. Zu befürchten seien insbesondere nationale Alleingänge unter Verstoß gegen das EU-Recht sowie Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Nicht-EU-Staaten, in denen die Methode in der herkömmlichen Züchtung angewandt werden dürfe. Die Verbändevertreter sehen großes Potenzial in Techniken wie CRISPR/Cas zur Stärkung der Wirtschaft und als Fortschritt für Verbraucher und Umwelt, insbesondere sehen sie diese Techniken als Möglichkeit, den Klimawandel zu bekämpfen. Als großes Problem erweist sich laut der Argumentation der Vertreter die Tatsache, dass dahingehende regulatorische Ansätze international Anwendung finden, während Europa diesem Fortschritt durch die bindende EuGH-Entscheidung hinterherhinkt. Europäische Landwirte und Verbraucher würden gegenüber international agierenden Unternehmen erheblich geschwächt und könnten nicht von den Vorteilen der gezielten Mutagenese profitieren. Fortschritte seien durch langwierige und kostenintensive Zulassungsverfahren wegen der Einstufung als GVO gehemmt. Die Verbändevertreter fordern daher, bestehende rechtliche Rahmenbedingungen an den wissenschaftlichen Fortschritt und internationale Regelwerke anzupassen.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report