Neue Risikobewertung einer fakultativ pathogenen Hefe

Dr. Joachim Kremerskothen

Die Hefe Lodderomyces elongisporus wurde in einer Stellungnahme der ZKBS vom Juli 2023 der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Lodderomyces elongisporus ist eine fakultativ pathogene Hefe der Familie Debaryomycetaceae, die bislang u.a. aus Fruchtsaft, Rückständen der Palmölherstellung und Taubenkot isoliert werden konnte. Neuere Erkenntnisse im klinischen Kontext ergaben, dass die Hefe Fungämien beim Menschen auslöst, die zum Teil tödlich verliefen. Die Fungämien waren dabei vor allem bei immunsupprimierten Personen oder Diabetes mellitus-Patienten zu beobachten. Daneben waren jedoch auch Patienten nach einer Katheter Behandlung oder operativen Eingriffen an Blutgefäßen bzw. dem Herzen von einer Fungämie durch L. elongisporus betroffen. Und auch bei abwehrgesunden Personen konnten inzwischen durch L. elongisporus ausgelöste Fungämien diganostiziert werden. Darüber hinaus konnte für L. elongisporus auch eine Tierpathogenität nachgewiesen werden. So verursachte die Hefe eine Dermatitis und Alopezie bei einem Stachelschwein sowie eine Perikarditis und Endokarditis bei einem Hund. Hinsichtlich einer medikamentösen Behandlung ist L. elongisporus meist sensibel gegenüber Amphotericin, Micafungin und Caspofungin. Der Erfolg von Behandlungen mit Fluconazol variierte dagegen. In Bezug auf den Nachweis von L. elongisporus ist diese Hefe mit herkömmlichen diagnostischen Verfahren, die allein auf physiologischen Merkmalen basieren, schwer von anderen pathogenen Hefen zu unterscheiden. Für einen gesicherten Nachweis werden daher spezifische Methoden, wie etwa matrix-assisted laser desorption/ionization time-of-flight mass spectrometry (MALDI-TOF MS) und/oder amplification fragment-length polymorphism (AFLP)-Analysen benötigt.

In der TRBA 460 „Einstufung von Pilzen“ ist L. elongisporus der Risikogruppe 1+ zugeordnet (der Zusatz „+“ gibt an: „In Einzelfällen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet, Krankheitsfälle meist nur bei abwehrgeminderten Menschen; allerdings Identifizierung der Art oft nicht zuverlässig“). Die ZKBS stuft in ihrer Stellungnahme Lodderomyces elongisporus nach § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 ein. Die fakultativ pathogene Hefe kann (in seltenen Fällen) auch bei immunkompetenten Menschen sowie bei Tieren Erkrankungen auslösen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass L. elongisporus in der Vergangenheit aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit anderen pathogenen Hefen im klinischen Kontext nicht ihrer Häufigkeit entsprechend oft diagnostiziert wurde.

Die komplette ZKBS-Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 45243.0128 abgerufen werden.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report