Neue Risikobewertung eines Erregers von Durchfallerkrankungen

Dr. Joachim Kremerskothen

Die ZKBS hat in ihrer Stellungnahme vom September 2023 das Bakterium Arcobacter butzleri der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Das Bakterium Arcobacter butzleri wurde 1991 aus Stuhlproben von Menschen und Tieren isoliert, die an Durchfall erkrankt waren. Wegen seiner phänotypischen sowie biochemischen Ähnlichkeit zu Campylobacter spp. und seiner Fähigkeit, auch bei Sauerstoffkontakt zu wachsen, wurde die Art zunächst der Gattung Campylobacter zugeordnet, später jedoch als A. butzleri in die neue Gattung Arcobacter überführt.

Bei A. butzleri handelt es sich um Gram-negative, nicht sporenbildende, S-förmig gekrümmte Stäbchen, die in einem Temperaturbereich von 15 bis 42 °C unter aeroben und mikroaerophilen Bedingungen und bei mittleren pH-Werten zwischen 5,5 – 8,0 wachsen können. Arcobacter spp. konnten bisher in Kotproben gesunder Nutztiere wie Rinder, Schafe, Schweine, Pferde und Geflügel sowie in Produkten, die aus diesen Tieren erzeugt wurden, nachgewiesen werden. Des Weiteren wurde Arcobacter ssp. in Meeresfrüchten und im Trinkwasserproben gefunden.

Bei kranken Tieren werden Infektionen mit Arcobacter butzleri mit Abort, Reproduktionsstörungen, Mastitis und Diarrhö assoziiert, beim Menschen mit Diarrhö, Enteritis und Bakteriämie. Von einer Infektion mit dem Bakterium und einer daraus resultierenden Erkrankung können dabei sowohl abwehrgesunde als auch abwehrgeschwächte Menschen betroffen sein. In der Regel ist die Erkrankung gut mit Antibiotika therapierbar.

Der Übertragung von A. butzleri erfolgt überwiegend fäkal-oral durch die Aufnahme von verunreinigten Lebensmitteln, insbesondere rohem oder ungenügend durchgegartem Fleisch oder kontaminiertem Trinkwasser. Der genaue Mechanismus der Pathogenität des Bakteriums ist noch nicht vollständig aufgeklärt.

A. butzleri ist in den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe „Einstufung von Prokaryoten (Bacteria und Archaea)“ (TRBA 466) der Risikogruppe 2 zugeordnet und zusätzlich mit „ht“ (human- und tierpathogen) gekennzeichnet.

Die ZKBS ordnet Arcobacter butzleri gem. § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu. Das Bakterium wurde aus Umweltproben sowie von Tieren und Menschen isoliert. Aufgrund der Assoziation mit diversen Durchfallerkrankungen ist von einer Pathogenität bzw. einem Gefährdungspotenzial von A. butzleri für den Menschen und Wirbeltiere auszugehen.

Die ZKBS-Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen 45241.0254 abgerufen werden.

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