Neues aus der Rechtsecke – in Sachen EU NGT-VO geht es weiter
Dr. Petra Kauch
Vorsitz des Rates erhält Verhandlungsmandat für NGT-VO mit Parlament.
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Mitte März haben die Vertreter der Mitgliedstaaten das Verhandlungsmandat des Rates für die Verordnung über neue genomische Techniken gebilligt. Die auch bisher in den Vorschlägen vorhandenen beiden Kategorien von NGT-Pflanzen sollen danach erhalten bleiben. Allerdings ist für den Anbau der Pflanzen der Kategorie 2 eine Opt-out Möglichkeit vereinbart worden, so dass Mitgliedstaaten beschließen können, den Anbau von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Zudem können die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet Maßnahmen gegen das unbeabsichtigte Vorhandensein von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 im ökologischen Landbau ergreifen können. Optional sind Koexistenzmaßnahmen eingeführt worden; die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorkommen von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 in anderen Erzeugnissen zu verhindern; gleichzeitig sollen sie verpflichtet werden, Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Verunreinigungen zu ergreifen. Laut Verhandlungsmandat des Rates soll eine Toleranz gegenüber Herbiziden kein Merkmal einer NGT-Pflanze der Kategorie 1 sein. Damit soll sichergestellt sein, dass die betreffenden Pflanzen weiterhin den Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und Überwachungsanforderungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 unterliegen. Aufgrund des Mandats kann der Vorsitz jetzt Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Wortlaut der Verordnung aufnehmen. Das endgültige Ergebnis muss dann vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden, bevor die NGT-Verordnung in Kraft treten kann.