Newsletter-Serie – Übersicht über Ausschüsse und Beratungsgremien

Steffen Ibrom

Heute: Was macht eigentlich der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)?

In den kommenden Newslettern möchten wir Ihnen stückweise einen Überblick über Beratungsgremien der Ministerien sowie Kommissionen und Ausschüsse geben, die mit Ihrer Arbeit den Laboralltag beeinflussen können. Passend zur alphabetischen Reihenfolge starten wir die Serie mit einem Überblick der Tätigkeiten des ABAS. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untergeordnet, ist der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) seit 1995 in beratender Funktion tätig. Bereits an dieser Zuordnung ist erkennbar, dass sich der ABAS schwerpunktmäßig mit Fragen des Arbeitsschutzes beschäftigt. Der Beratungsumfang des ABAS umfasst vor allem die Regelungen in der Biostoffverordnung. Daher ist der genaue Tätigkeitsbereich des Ausschusses in § 19 der BioStoffV näher beschrieben. Danach verfolgt der ABAS „den Stand der Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene“ (vgl. §19 S.3 Abs.1 BioStoffV) für Tätigkeiten mit Biostoffen, nimmt wissenschaftliche Bewertungen von Biostoffen vor, schlägt deren Einstufung in Risikogruppen vor und berät darüber hinaus im Allgemeinen das BMAS in Fragen der biologischen Sicherheit. Dem Ausschuss gehören Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Länderbehörden, gesetzlichen Unfallversicherungen sowie Vertreter aus der Wissenschaft an. Eine weitere wichtige Aufgabe des ABAS ist es auch, die Anforderungen, die in der Biostoffverordnung gestellt werden, zu konkretisieren. Dazu zählt, dass der ABAS das sog. Technische Regelwerk für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) laufend aktualisiert und überprüft. Dieses Regelwerk ist auch im Laboralltag von hoher Bedeutung. Der Ausschuss tagt im Regelfall zweimal pro Jahr und wird alle vier Jahre neu berufen. Fragestellungen, die über längere Zeit von Bedeutung sind, werden in Untergremien und Expertenkreisen erarbeitet und erörtert.

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