NGT-Verordnung der EU verabschiedet – ein Sachstandsbericht

Dr. Petra Kauch

EU ändert Regeln für neue genomische Techniken

Am 17.06.2026 hat das Europäische Parlament Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) und damit erstmals einen Teil der Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugt werden, aus dem Gentechnikrecht herausgenommen. Damit dürfen ab 2028 NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel auf den europäischen Markt, ohne dass sie nach dem Gentechnikrecht zugelassen und gekennzeichnet werden müssen. Diese Verordnung ist im Rahmen eines Trilogverfahrens zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ausgehandelt worden. 43 eingereichte Änderungsanträge erreichten nicht die erforderliche Mehrheit. Nach den Regeln des Parlaments gilt die Trilogfassung als angenommen, wenn das Parlament keine Änderungen beschließt. Deshalb gab es auch keine Schlussabstimmung des EU-Parlaments.

Die beschlossene Verordnung sieht vereinfachte Regeln für sog. NGT-1-Pflanzen vor, die auch durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Für sie entfallen die Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten nach den gentechnikrechtlichen Vorschriften. Diese gelten dann nur noch für andere mit neuen Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen (NGT-2). 

Für Lebensmittel- und Saatguthersteller gilt damit: Die meisten NGT-Pflanzen, die sie derzeit entwickeln, müssen nur als Saatgut angemeldet und gekennzeichnet werden. Daraus erzeugtes Getreide, Gemüse und Obst und daraus hergestellte Lebensmittel müssen nicht mehr gekennzeichnet werden. Eine Risikobewertung bezogen auf Mensch und Umwelt findet bei Veränderungen, die auch durch Züchtungen entstanden sein könnten, nicht mehr statt. Ausnahme: Pflanzen, die gegen Pestizide resistent sind oder selbst Insektizide produzieren, diese gelten als NGT-2-Pflanzen.

Die nun beschlossene NGT-Verordnung tritt 20 Tage, nachdem sie im Europäischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, in Kraft. Sie wird erst zwei Jahre später angewandt, damit die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Es wird erwartet, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Verordnung beschäftigen wird, da binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten dort Klagen gegen die Verordnung erhoben werden können.

Die DFG begrüßt die Erleichterungen: Freilandexperimente werden möglich und der Weg frei für die Entwicklung robusterer, nachhaltig produzierter Nutzpflanzen, die zu den Zielen der Vision for Agriculture and Food der EU beitragen könnten.

Die AGCT arbeitet die Konsequenzen der NGT-Verordnung im Rahmen des AGCT Refreshing Projekteiterkurses (Tageskurs) – Schwerpunktthema: Gewächshäuser am 07. Oktober 2026 auf.

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