Plasmodium berghei, chabaudi, yoelii, vinckei: Einstufungsempfehlung der ZKBS
Steffen Ibrom
Die Einstufungsempfehlung erfolgt in die Risikogruppe 2
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Die einzelligen Parasiten Plasmodium berghei, Plasmodium chabaudi, Plasmodium yoelii und Plasmodium vinckei sind als Auslöser von Malaria in murinen Nagetieren bekannt. Während bisher nur die Dickichtratte (Grammomys poensis) als natürlicher Wirt bekannt war, konnten durch aktuelle Studien auch andere natürliche murine Wirtstiere identifiziert werden, darunter Mäuse, Hamster und andere Rattenspezies.
Zur Übertragung der Parasiten war bis 2019 lediglich die Stechmücke Anopheles dureni millecampsi als Vektor bekannt. Auch hier zeigen neuere Studien, dass die vektorbasierte Übertragung auch durch andere Anopheles-Spezies erfolgen kann.
Die genannten Parasiten zeigen darüber hinaus eine hohe Ähnlichkeit mit dem Genom des humanen Malaria-Parasiten. Die ZKBS empfiehlt die Einstufung von Plasmodium berghei, Plasmodium chabaudi, Plasmodium yoelii und Plasmodium vinckei in die Risikogruppe 2 für gentechnische Arbeiten. Sofern gentechnische Arbeiten mit den Parasiten ohne die Überträgerorganismen oder mit Parasiten in nicht-infektiösen Lebensstadien durchgeführt werden, kann die Arbeit in der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt werden. Die ZKBS begründet ihre Einstufung mit dem begrenzten Wirtsbereich der Erreger, durch den eine Infektion des Menschen unwahrscheinlich ist. Zudem sind die Mückenspezies, die als natürliche Vektoren dienen, in Deutschland nicht verbreitet. Die ZKBS weist jedoch darauf hin, dass experimentell auch eine Übertragung durch hier beheimatete Mückenspezies nachgewiesen werden konnte.
Es sind daher auch bei Arbeiten mit nicht-infektiösen Stadien oder ohne Überträger in der Sicherheitsstufe 1 zusätzliche Vorgaben zu beachten, um das Eindringen von Mücken und das Entweichen von Nagetieren zu verhindern: • Die gentechnische Anlage ist so auszustatten, dass ein Ein- bzw. Ausflug von Mücken verhindert wird (z. B. durch einen Mückenschutz). • Im Labor sind Mittel zum Abtöten von Mücken bereitzustellen (ggf. Fliegenklatsche, Insektenspray). • Die Versuchstiere sind durch geeignete Maßnahmen an der Flucht zu hindern (z. B. Aufstellen von Fallen).
Die ausführliche Stellungnahme der ZKBS haben wir Ihnen hier verlinkt.