Publikation zu digital Sequenzen (DSI) nach der EU-ABS-VO (Nagoya Protokoll)
Dr. Petra Kauch
Mitte März ist ein Handlungsempfehlung zum Umgang mit digitalen Sequenzinformationen (DSI) erschienen.
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Die„Handlungsempfehlung zum Umgang mit digitalen Sequenzinformationen der COP16: Was Forscher in der Praxis tun müssen“betrifft den Umgang mit Digitale Sequenzinformationen (DSI), die auf die frei zugängliche Online-Datenbank verweist. Für den Download und die Nutzung von DSI aus Open-Access-Datenbanken ist es nicht erforderlich, eine ABS-Genehmigung zu beantragen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen (GR) und dem damit verbundenen traditionellen Wissen (aTK)bleibt im Rahmen bilateraler nationaler ABS-Systeme. Daher muss gegebenenfalls eineABS-Genehmigungoder eine gleichwertige Genehmigungeingeholt werden, um diese GR legal nutzen zu können. Die Forschungsaktivitäten müssen sich an den Bedingungen orientieren, die im Rahmen der ABS-Genehmigung erteilt wurden. Nichtkommerzielle Nutzer öffentlich zugänglicher DSI müssen keinen finanziellen Beitrag zum Cali-Fonds leisten. Demgegenüber wird von gewerblichen Nutzern erwartet, dass sie einen finanziellen Beitrag zum Cali-Fonds leisten. Insoweit können sie nach nationalen Rechtsvorschriften dazu entsprechend verpflichtet sein.
Die COP-Beschlüsse gelten als "Soft Law" und sind damit rechtlich nicht bindend.