Risikoberwertung des Usutu Virus

Dr. Joachim Kremerskothen

ZKBS-Stellungnahme zur Risikobewertung von Usutu virus als Spender- oder Empfängerorganismus gem. § 5 Abs. 1 GenTSV (November 2020)

Das Usutu virus (USUV) gehört zur Familie der Flaviviridae und wurde erstmals im Jahr 1959 aus Stechmücken in der Nähe des Usutu Flusses (heutiges Königreich Eswatini) isoliert. Wie andere Flaviviren auch, ist USUV etwa 40-60 nm groß, behüllt und besitzt ein einzelsträngiges RNA-Genom von etwa 12 kb mit positiver Orientierung. Nach seiner Entdeckung wurde das Virus in verschiedenen Tieren Afrikas nachgewiesen (Stechmücken, Vögel, Pferde, Hunde, Nager). In Europa erwies sich USUV als hoch pathogen für verschiedene Vogelarten, insbesondere für Amseln (Turdus merula) und Bartkauze (Strix nebulosa). Bis 2018 wurden USUV-Infektionen in Vögeln in 16 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, verzeichnet. Die Übertragung der Viren auf die Vögel erfolgt über Stechmücken. Seit 2009 wurde das USUV gelegentlich sowohl in immunkompromittierten als auch immunkompetenten Menschen nachgewiesen, manifestierte sich aber nur in wenigen Fällen als neuroinvasive Erkrankung oder USUV-Fieber. In der TRBA 462 „Einstufung von Viren in Risikogruppen“ ist USUV der Risikogruppe 2 zugeordnet und als Zoonose-Erreger gekennzeichnet. Zudem wird in der TRBA 462 mit der Anmerkung 1 darauf hingewiesen, dass bei Arbeiten mit Arthropoden (natürlichen Vektoren) und/oder bei Tierversuchen zusätzliche Maßnahmen beim Umgang mit dem USUV zu ergreifen sind. Nach § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien im Anhang I GenTSV stuft die ZKBS (Az. 45242.0184) das USUV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 ein, da das Virus hochpathogen für heimische Vögel ist und zoonotisches Potential besitzt. Im immunkompetenten Menschen führt das USUV dagegen nur selten zu Symptomen, die dann i.d.R. mild sind.

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