In ihrer Stellungnahme vom Februar 2024 stuft die ZKBS das Bakterium Kerstersia gyiorum als fakultativen Krankheitserreger in die Risikogruppe 2 ein.
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Kerstersia gyiorumgehört zur Familie derAlcaligenaceae, die pathogene und fakultativ pathogene Bakterienspezies beinhaltet und in der Umwelt weit verbreitet vorkommt. Das Bakterium wurde zuerst 2003 bei der Analyse humaner klinischer Proben aus Bein- und Knöchelwunden, Kot sowie Sputum von Patienten mit unterschiedlichenWundinfektionenbeschrieben. In wenigen Fällen zeigten auch ansonsten gesunde Personen nach einer Infektion mitK. gyiorumdas Auftreten von chronischenOtitiden(Mittelohrentzündungen). Patienten mit Wundinfektionen wiesen hingegen unterschiedliche Vorerkrankungen auf und dort wurdeK. gyiorumoft als Mischinfektion mit anderen Spezies diagnostiziert. Der genauePathogenitätsmechanismusvonK. gyiorumsowie dessen Beitrag zu den jeweiligen beobachteten Symptomen bei Mischinfektionen ist bislang nicht eindeutig geklärt. Genomanalysen deuten jedoch auf das Vorliegen verschiedenerVirulenzfaktorenbei dem Bakterium hin. Infektionen mitK. gyiorumwaren i.d.R. gut behandelbar.
In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea)“ wirdK. gyiorumder Risikogruppe 2 zugeordnet.
Die ZKBS stuftKerstersia gyiorumgem. § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in dieRisikogruppe 2ein. Das Bakterium ist weit verbreitet und konnte gelegentlich (u.a. bei abwehrgesunden Menschen) im Rahmen von Wundinfektionen oder Otitiden nachgewiesen wird. Der genaue Beitrag vonK. gyiorumzum Krankheitsbild ist bislang jedoch unklar.