Risikobewertung des Taubenpathogens Pigeon circovirus

Dr. Joachim Kremerskothen

Die ZKBS hat in ihrer Stellungnahme vom Juni 2021 das Pigeon circovirus als Spender- und Empfängerorganismus in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Das Pigeon circovirus (PiCV, auch columbid circovirus) aus der Familie Circoviridae ist ein nicht umhülltes Virus mit einem zirkulären, einzelsträngigen DNA-Genom. Ein erster Nachweis des Virus erfolgte in den späten 1980ern und 1990ern in Gewebeproben von Haustauben (Columba livia domestica) aus Australien, Kanada und den USA. Seitdem wurde die virale DNA weltweit nachgewiesen, Infektionen wurden dabei jedoch ausschließlich in verschiedenen Taubenarten beobachtet. Berichte über Infektionen weiterer Tiere oder des Menschen gibt es bislang nicht. Die PiCV-Übertragung erfolgt vermutlich hauptsächlich horizontal über kontaminierte Materialien und Federstaub. Darüber hinaus ist die vertikale Übertragung auf den Embryo im Ei belegt. PiCV-Infektionen sind mit der vermutlich multifaktoriellen Jungtaubenkrankheit assoziiert, bei der in der Regel in den erkrankten Vögeln neben der PiCV-Infektion auch Ko-Infektionen mit verschiedenen anderen Viren, Bakterien, Pilzen und/oder Parasiten nachgewiesen werden können. Die Symptome einer PiCV-Infektion sind unspezifisch und umfassen eine verringerte Nahrungsaufnahme, Durchfall, Erbrechen, Apathie, zerzaustes Gefieder sowie neurologische Symptome wie Orientierungs- und Bewegungsstörungen. Die durchschnittliche Mortalitätsrate bei infizierten Tauben beträgt 20 %, kann jedoch in Einzelfällen auch deutlich höher liegen. Basierend auf den Erkenntnissen zur Jungtaubenkrankheit wird vermutet, dass eine PiCV-Infektion eine Immunsuppression zur Folge hat, die sich erst bei Ko-Infektion mit einem anderen Pathogen in Symptomen äußert.

Nach § 5 Abs. 1 GenTSV i. V. m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV ordnet die ZKBS das PiCV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu. Zwar kann PiCV allein nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Erkrankung auslösen, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass PiCV durch seine wahrscheinliche immunsuppressive Wirkung maßgeblich an der Entstehung einer für Tauben potenziell tödlichen Krankheit beteiligt ist.

Die ZKBS Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 45242.0190 abgerufen werden.

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