Risikobewertung eines pathogenen Enterobakteriums für Pferde und Esel
Dr. Joachim Kremerskothen
In ihrer aktuellen Stellungnahme vom Dezember 2023 hat die ZKBS einen bekannten Krankheitserreger von Unpaarhufern in die Risikogruppe 2 eingestuft.
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Salmonella enterica ssp. enterica Serovar Abortusequi (S. Abortusequi) ist ein gramnegatives, fakultativ intrazelluläres, pathogenes Bakterium aus der Familie Enterobacteriaceae. Das Serovar ist wirtsspezifisch für Vertreter der Familie Equidae, wie Pferde und Esel. Das Bakterium ist dafür bekannt, Fehlgeburten bei infizierten Stuten auszulösen. Gebären infizierte Stuten lebende Fohlen, so weisen diese eine hohe Sterblichkeitsrate auf und leiden häufig an unterschiedlichen entzündlichen Erkrankungen wie z.B. Arthritis, Enteritis, Abszessen, eitrigen Pneumonien oder einer Sepsis. Infizierte Pferde und Esel können auch symptomlose Träger von S. Abortusequi sein und so vermutlich durch eine Übertragung von Tier zu Tier zu einer Verbreitung des Serovars innerhalb von Herden beitragen. Es liegen vereinzelte Berichte von Infektionen mit S. Abortusequi und Erkrankungen beim Menschen (u.a. Hautabszesse, Gastroenteritis) vor. Der Immunstatus der infizierten Personen ist nicht bekannt. Resistenzen und auch Multi-Resistenzen einzelner Isolate von S. Abortusequi gegenüber verschiedenen Antibiotika sind beschrieben. In der Regel sind jedoch auch resistente S. Abortusequi-Stämme therapierbar.
In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen“ (TRBA 466) werden alle Salmonella enterica ssp.enterica Serovare (außer Salmonella typhi) der Risikogruppe 2 mit der Kennzeichnung „Z“ (Zoonose-Erreger) zugeordnet.
Die ZKBS stuft Salmonella enterica ssp. enterica Serovar Abortusequi gem. § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 ein. Das Bakterium kann bei infizierten Pferden und Eseln u.a. Fehlgeburten verursachen. Außerdem liegen Hinweise auf ein pathogenes Potenzial für den Menschen vor.
Die komplette ZKBS-Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen 45241.0258 abgerufen werden.