Risikobewertung von Ralstonia pseudosolanacearum

Dr. Joachim Kremerskothen

Die ZKBS hat in einer aktuellen Stellungnahme Ralstonia pseudosolanacearum als Spender- und Empfängerorganismus in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Bei Ralstonia pseudosolanacearum handelt es sich um ein aerobes, gramnegatives, Katalase-positives Bakterium aus der Familie Burkholderiaceae. R. pseudosolanacearum ist ein Phytopathogen, welches eine Bakterienwelke verursacht. Wirtspflanzen werden über die Wurzel bzw. verletzte Pflanzenteile infiziert, von wo aus das Bakterium das Xylem kolonisiert. Welkesymptome werden hervorgerufen, indem das Bakterium Exopolysaccharide (EPS) produziert, die die Leitbündel der infizierten Pflanze verstopfen. R. pseudosolanacearum kommt in Afrika, Asien, Süd- und Zentralamerika und Ozeanien vor. In Europa tritt es sporadisch in Deutschland, Polen und den Niederlanden auf. Zu den Wirtspflanzen des Bakteriums gehören wichtige Nutzpflanzen (u.a. Auberginen, Ingwer, Kartoffeln, Paprika, Petersilie, Tabak, Tomaten), Zierpflanzen (u.a. Glockenblumen, Pelargonien, Rosen) und Beikräuter. Einige Wirtspflanzen können auch asymptomatisch infiziert werden, was zu einer unerkannten Verbreitung von R. pseudosolanacearum beitragen kann. Die Ausbreitung des Bakteriums wird zurzeit vor allem durch phytosanitäre Maßnahmen bekämpft, da keine wirksamen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. In der TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) wird R. pseudosolanacearum der Risikogruppe 1 mit dem Hinweis „p2“ zugeordnet. Dieser Hinweis beschreibt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (vergleichbar mit denen der Schutzstufe 2 nach BiostoffV), die aus pflanzenschutzrechtlicher Sicht beim Umgang mit dem Phytopathogen notwendig sind, um z.B. eine Verschleppung zu minimieren.

Die ZKBS ordnet R. pseudosolanacearum nach § 5 Abs. 1 GenTSV i.V.m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu, da es sich bei dem Bakterium um ein Phytopathogen handelt, welches an vielen in Deutschland vorkommenden Kulturpflanzen starke Schäden hervorrufen kann. Da R. pseudosolanacearum bereits sporadisch in Deutschland nachgewiesen werden konnte, sind strenge Kontrollmaßnahmen notwendig, um eine weitere Verschleppung bzw. Verbreitung zu verhindern. Die ZKBS weist diesbezüglich darauf hin, dass bei gentechnischen Arbeiten mit R. pseudosolanacearum die entsprechenden pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Vor der Aufnahme von gentechnischen Arbeiten müssen Antragsteller mit dem für ihr Bundesland zuständigen Pflanzengesundheitsdienst den sicheren Umgang mit dem Schadorganismus abstimmen.

Die ZKBS Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 45241.0243 abgerufen werden.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report