Risikobewertung von verschiedenen Gallibacteria Spezies

Dr. Joachim Kremerskothen

Die ZKBS hat in ihrer Stellungnahme vom Juni 2021 Gallibacterium anatis, Gallibacterium melopsittaci, Gallibacterium salpingitidis und Gallibacterium trehalosifermentans als Spender- und Empfängerorganismus in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Gallibacterium anatis, G. melopsittaci, G. salpingitidis und G. trehalosifermentans gehören zur Familie der Pasteurellaceae und der Klasse der Gammaproteobakterien. Diese Gram-negativen, unbeweglichen, stäbchenförmigen oder pleomorphe Bakterien sind mesophil, fakultativ anaerob oder mikroaerophil und bilden keine Endosporen. Gallibakterien können nachweislich die Schleimhäute der oberen Atemwege und des unteren Genitaltraktes von verschiedenen Vogelarten kolonisieren und dabei ernsthafte Erkrankungen wie Blutvergiftungen, Eileiter-, Nasen-, Herzbeutel- und Lungenentzündungen auslösen. Die Übertragung von G. anatis kann sowohl horizontal, vermutlich über die respiratorische Route, als auch vertikal erfolgen. G. anatis gilt als Hauptverursacher von Entzündungen der Eierstöcke, der Eileiter und des Bauchfells sowie einer reduzierten Eierproduktion und Mortalität bei Legehennen. In anderen Vogelarten wie Truthühnern, Enten, Gänsen, Tauben und verschiedenen Wildvögeln zeigen die Bakterien nur eine geringere Prävalenz. G. anatis-Stämme wurde außerdem in nicht-aviären Wirten wie Rindern, Pferden, Schafen, Kaninchen und den Menschen nachgewiesen. Die Pathogenität des hämolytischen Biovars von G. anatis wird vor allem durch das Toxin GtxA (Gallibacterium-Toxin A) verursacht. Zellkulturexperimente zeigten, dass GtxA rote Blutkörperchen von Vöglen lysieren kann und leukotoxisch wirkt. G. anatis exprimiert neben GtxA noch weitere Virulenzfaktoren, deren Rolle in der Pathogenität bislang nicht vollständig geklärt werden konnten.

Beim Menschen wurden bisher drei Krankheitsfälle mit G. anatis in Verbindung gebracht. Dabei litten die mit G. antanis infizierten Patienten alle unter Vorerkrankungen.

Anders als G. anatis wurden Vertreter der Spezies G. melopsittaci, G. salpingitidis und G. trehalosifermentans bisher lediglich phänotypisch charakterisiert und taxonomisch eingeordnet. Isolate von G. melopsittaci und G. trehalosifermentans stammen aus Sittichen, die an einer Blutvergiftung litten. G. salpingitidis-Isolate wurden bislang aus Enten mit Eileiterentzündungen, Gänsen mit Bauchfellentzündungen oder Blutvergiftungen und aus einer Katze mit einer Herzbeutelentzündung kultiviert.

In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 466 „Einstufung von Prokaryoten (Bacteria und Archaea)“ sind G. anatis, G. melopsittaci, G. salpingitidis und G. trehalosi-fermentans in die Risikogruppe 2 gemäß Biostoffverordnung mit dem Index t (Pathogen für Wirbeltiere; der Mensch wird unter natürlichen Bedingungen nicht befallen) eingestuft.

Nach § 5 Abs. 1 GenTSV i. V. m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV ordnet die ZKBS G. anatis, G. melopsittaci, G. salpingitidis und G. trehalosifermentans als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu. Diese Spezies der Gattung Gallibacterium können vor allem bei Vögeln im Nutztierbereich ernsthafte Erkrankungen auslösen und z.B. bei infizierten Legehennen zu einer reduzierten Eierproduktion und erhöhten Mortalität führen. Gallibakterien wurden zudem in Säugetieren einschließlich des Menschen nachgewiesen. Letztere Fälle sind jedoch selten und betrafen bisher nur Personen mit Vorerkrankungen.

Die ZKBS Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 45241.0214 abgerufen werden.

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