Risikobewertung zum Impfstoff SputnikV

Dr. Joachim Kremerskothen

Die ZKBS hat in Ihrer Stellungnahme vom Juni 2021 die rekombinanten Adenovirus-basierten Impfviren rAd5-S-CoV2 und rAd26-S-CoV2 (auch als SputnikV bekannt) in die Risikogruppe 1 eingestuft.

Bei rAd5-S-CoV2 und rAd26-S-CoV2 handelt es sich um replikationsdefekte, rekombinante Adenoviren des Serotyps 5 bzw. 26, die als Komponenten eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 eingesetzt werden. Adenovirus 5 (Ad5) wird taxonomisch der Spezies Human mastadenovirus C zugeordnet, während das Adenovirus 26 (Ad26) zur Spezies Human mastadenovirus D gezählt wird. Vertreter beider Spezies sind mit leichten Erkrankungen des Menschen assoziiert und sind als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet. Bei den beiden Impfviren wurden in deren Genom jeweils die E1- und die E3-Genregionen deletiert, wobei das Fehlen der E1-Genregion den Replikationsdefekt der viralen Genome bedingt. Zudem wurden beim Virus rAd26-S-CoV2 Teile der E4-Genregion durch den homologen Nukleinsäureabschnitte von Ad5 ersetzt. In beide Virusgenome wurde schließlich mittels homologer Rekombination ein für das vollständige Spikeprotein (S) von SARS-CoV-2 kodierender Nukleinsäureabschnitt eingefügt. Die Expression des S-Proteins steht dabei unter der Kontrolle des Cytomegalovirus-Promotors. Zur Herstellung von rAd5-S-CoV2- und rAd26-S-CoV2-Partikeln wird die humane Zelllinie HEK293 verwendet, in deren Genom ein Teil des Ad5-Genoms einschließlich der E1-Genregion enthalten ist. Die Wiederherstellung der Replikationskompetenz während des Herstellungsprozesses von rAd5-S-CoV2 in HEK293 Zellen kann daher aufgrund von möglichen Rekombinationsereignissen nicht ausgeschlossen werden. Zur biologischen Sicherheit von rAd5-S-CoV2 und rAd26-S-CoV2 liegt bereits eine Vielzahl an Ergebnissen aus klinischen Studien vor. Die Nebenwirkungen der Impfungen mit den rekombinanten Viren fielen demnach überwiegend mild und in wenigen Fällen moderat aus. Mittlerweile ist der Kombinationsimpfstoff mit rAd5-S-CoV2- und rAd26-S-CoV2 bereits in mehr als 60 Ländern zugelassen. Auch hier zeigten sich überwiegend leichte bis moderate Nebenwirkungen der Impfung. In sehr selten Fällen traten schwere oder schwerste Nebenwirkungen nach der Impfung auf. Aufgrund der Ähnlichkeit zu bereits bewerteten Impfstoffen (siehe auch ZKBS Stellungnahme Az. 45242.0180, Juli 2020), den Ergebnissen aus den klinischen Studien und den Erfahrungen aus den Impfkampagnen stuft die ZKBS die rekombinanten, replikationsdefekten Adenoviren rAd5-S-CoV2 und rAd26-S-CoV2 als gentechnisch veränderte Organismen nach § 5 Absatz 1 GenTSV i. V. m. den Kriterien in Anlage 1 GenTSV in die Risikogruppe 1 ein. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es sich aufgrund der Möglichkeit einer homologen Rekombination und der damit einhergehenden Aufhebung des Replikationsdefekts bei der Herstellung von rAd5-S-CoV2-Partikeln in HEK293 Zellen um eine gentechnische Arbeit der Sicherheitsstufe 2 handelt. Mit den rAd5-S-CoV2-Partikeln kann erst dann unter Bedingungen der Sicherheitsstufe 1 umgegangen werden, wenn gezeigt ist, dass (unter Berücksichtigung der nach den europäischen Produktionsstandards für Arzneimittel zulässigen Nachweisgrenze) keine replikationskompetenten Adenoviren vorliegen.

Die ZKBS Stellungnahme kann unter dem Aktenzeichen Az. 45242.0193 abgerufen werden.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report