Schutzkittel in gentechnischen Anlagen – ein Dauerbrenner!

Dr. Annabel Höpfner

Der Verantwortliche einer gentechnischen Anlage weiß, dass in den Laborräumen Schutzkleidung zu tragen ist. Die Praxis zeigt: Es gibt Interpretationsspielraum auch beim Handling. Genug Platz und Kittelhaken sind wichtig!

Die GenTSV in Ihrer aktuellen Fassung schreibt vor, dass Laborkittel oder andere Schutzkleidung in den Arbeitsräumen gentechnischer Anlagen ab Sicherheitsstufe S1 Laborbereich zu tragen sind (Anhang III A 17). Viel zu oft wird an dieser Stelle die Diskussion geführt, ob nicht bei verschiedenen Tätigkeiten auf das Tragen von Kitteln verzichtet werden kann. Dabei gibt es an dieser Stelle eigentlich gar keinen Spielraum. Leider wird im Zuge dieser Diskussionen oft nicht bedacht, dass diese Schutzkleidung die Mitarbeiter*\innen schützen soll und dass aus diesem Grunde auch gewisse Regeln einzuhalten sind. Es ist also darauf zu achten, dass Schutzkittel getrennt von Straßenkleidung aufzubewahren ist. Des Weiteren sollte die Schutzkleidung ausschließlich in den Arbeitsräumen getragen werden, außerhalb jedoch nicht. Dabei ist dafür zu sorgen, dass die Kittel nicht alle übereinander hängen, damit nicht die Innenseiten der äußeren Kittel durch die Außenseiten der tiefer angebrachten Kittel kontaminiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass für die Lagerung der Kittel ausreichend Platz mit ausreichenden Befestigungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Die Erfahrung zeigt, dass schon die Bereitschaft zu besseren Aufbewahrungsmöglichkeiten auch die Bereitschaft zum Tragen der Schutzkleidung bei den Mitarbeiter*\innen erhöht.

Zurück zum Blog

Weitere Artikel im AGCT-Gentechnik.report