Sind kurzärmlige Kasacks im Labor zulässig?
Dr. Tino Köster
Regelwerke nennen selten „kurzärmlig“, doch Schutzwirkung und Vorgaben zielen klar auf lange, geschlossene Laborkleidung ab.
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Ein kurzärmliger Kasack ist ein locker geschnittenes Arbeitsoberteil (oft als Schlupfkasack) mit V-Ausschnitt und Taschen, das vor allem im Pflege- und Medizinbereich als Berufsbekleidung getragen wird und auf Bewegungsfreiheit sowie einfache Reinigung ausgelegt ist.
Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Labor ist dieser jedoch nicht geeignet. Zwar verwenden die Regelwerke nicht immer ausdrücklich das Wort „kurzärmlig“, aber die geforderte Schutzwirkung (Schutz von Haut und Privatkleidung, Vermeidung von Kontamination, schnelles Ablegen im Notfall) und die konkreten Beschreibungen sprechen klar für langärmlige, geschlossene Laborkleidung.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gilt nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 526, dass geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen ist. Als Grundausstattung wird in der Regel ein langer Labormantel mit langen, enganliegenden Ärmeln und mit mind. 35 % Baumwollanteil genannt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert in der DGUV Information 213-086 : Der Laborkittel sollte vorne geschlossen sein, die Ärmel sind vorzugsweise mit Bündchen versehen und dürfen nicht aufgekrempelt werden – was praktisch lange Ärmel voraussetzt. In der DGUV Information 213-850 wird es besonders deutlich: Ein knie- und unterarmbedeckender Labormantel (umgangssprachlich als Laborkittel bezeichnet) mit enganliegenden Ärmeln erfüllt die Anforderung an geeignete Laborkleidung.
Im biologischen Bereich verlangen die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 100, dass im Schutzstufenbereich Laborkittel oder vergleichbare Schutzkleidung getragen werden. Ab Schutzstufe 3 umfasst die Schutzkleidung mindestens einen Rückenschlusskittel. Für gentechnische Anlagen fordert die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) ebenfalls Laborkittel oder vergleichbare Schutzkleidung (plus ggf. weitere PSA je nach Tätigkeit).
Fazit: Ein kurzärmeliger Kasack allein ist im Labor normalerweise keine ausreichende PSA. Er kann höchstens unter einem geeigneten, langärmeligen und geschlossenen Laborkittel getragen werden.